Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

    Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

    Beschreibung

    Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geförderte Ausbildungsgänge weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt. Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Online-Dienst

    BAföG: Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz

    ID: L100002_123694524

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. 

    Ansprechpartner

    50-32 BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-5247

    Fax: 0212 290-749362

    E-Mail: bafoeg@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
    • Nachweise über Studiengebühren

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten Einkommensteuerbescheid Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
    • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
      • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
      • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres, die Leistung wird einkommensabhängig gewährt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

    Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

    Weitere Informationen

    Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 30.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auslandsbafög, BaföG, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de