Ausbildungsförderung Änderung

    Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

    Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse müssen Sie unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

    Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

    Dazu gehören:

    • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
    • Änderung Ihres Einkommens
    • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
    • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
    • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
    • Geburt Ihres Kindes

    Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

    Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geförderte Ausbildungsgänge weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt. Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Online-Dienst

    BAföG: Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz

    ID: L100002_123694512

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    50-32 BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-5247

    Fax: 0212 290-749362

    E-Mail: bafoeg@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderung
      • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
    • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten Einkommensteuerbescheid Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres, die Leistung wird einkommensabhängig gewährt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

    Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    BaföG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de