Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Kreis Gütersloh führt ein Kataster über Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen. Aufgabe der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren (zum Beispiel für den Menschen oder für das Grundwasser) zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Es gilt, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Bei Bauvorhaben empfehlen wir: Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind. Eine Auskunft (gern auch telefonisch) aus dem Altlastenkataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen. Jeder interessierte Bürger hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Für eine schriftliche Auskunft ist jedoch das Einverständnis des Grundstückseigentümers nachzuweisen. Inhalte des Altlastenkatasters Im Altlastenkataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotenzial werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen. Begriffserklärungen Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (zum Beispiel ehemalige Müllkippen). Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (zum Beispiel Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen). Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (zum Beispiel Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen). Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altlasten: Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen. Rechtsgrundlagen: Bundesbodenschutzgesetz

    Online-Dienst

    Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster

    ID: L100002_121977950

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05241 85-2760

    Telefon Festnetz: 05241 85-2799

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei schriftlichen Altlastenauskünften muss die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de