Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Stadt Bielefeld sind einige Grundstücke aufgrund ihrer industriellen Vornutzung sowie dem sorglosen und unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen belastet. Diese Bodenverunreinigungen durch Schadstoffe können eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit- oder Gewerbefläche oder zur landwirtschaftlichen Nutzung einschränken, da die Stoffe für die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser) eine Gefährdung darstellen können. Solche durch Menschen verursachten Verunreinigungen werden als Altlasten bezeichnet. Im Altlastenkataster der Stadt Bielefeld werden Informationen zu allen altlastenverdächtigen Flächen, Altstandorte, Altablagerungen sowie schädliche Bodenveränderungen erfasst. Dabei handelt es sich um ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist sowie um Flächen, die aus stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen (z. B. eine ehemalige Deponie) hervorgegangen sind oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Auskunft über Altlasten gibt es beim Umweltamt. Dort wird das Altlastenkataster geführt.

    Online-Dienst

    Altlastenkataster - Auskunft beantragen

    ID: L100002_122698115

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Umweltamt Abteilung Boden, Grundwasser und Techn. Umweltschutz Abschnitt Abfall, Altlasten, Boden und Grundwasser Altlasten

    Beschreibung

    UmweltamtAbteilung Boden, Grundwasser und Techn. UmweltschutzAbschnitt Abfall, Altlasten, Boden und GrundwasserAltlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 75 - 77

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3395

    E-Mail: altlastenauskunft@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genaue Adresse des Grundstücks oder Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) Nachweis zum Eigentum (Grundbuchauszug) Bei Nichteigentum Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausführliche Informationen zu Altlasten werden an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer oder eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten herausgegeben Grundsätzlich kann auch jede/r Andere eine Anfrage zum Vorliegen einer Altlast stellen. Dann wird allerdings nur die Auskunft erteilt, ob eine Altlast vorliegt oder nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Auskunft kann : online, per E-Mail, telefonisch beim Umweltamt beantragt werden.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Auskunft wird in der Regel innerhalb einer Woche erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de