Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Untersuchung und Sanierung von Altlasten Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder für andere Schutzgüter, z.B. das Grundwasser, zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Durch Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen nachhaltig die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Durch Sanierung sollen Gefahren beseitigt und eine erneute Nutzung dieser Böden möglich gemacht werden. Neben dem vorbeugenden und nachsorgenden Bodenschutz bildet die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Altlasten den eigentlichen Schwerpunkt der Altlastenbearbeitung. Im Amt für Umweltschutz wird das digitale Auskunftssystem "Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen", in das auch das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Altlastenkataster) integriert ist, geführt und fortgeschrieben. Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Müllkippen). Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen). Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (z.B. Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen). Altlastverdächtige Flächen: Das sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altlasten: Das sind solche altlastverdächtige Flächen, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen. Das Auskunftssystem ist in das Geoinformationssystem (GIS) des Kreishauses integriert und steht sowohl den Städten und Gemeinden über das Internet als auch den Fachämtern im Kreishaus über das Intranet zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Wir empfehlen: Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.

    Online-Dienst

    Altlasten; Erfassung, Untersuchung und Sanierung

    ID: L100002_121993155

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Amt für Umweltschutz und Straßenbau

    Beschreibung

    Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6600

    Fax: 02581 53-6699

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formular: Einverständniserklärung einen Lageplan mit Eintragung des Grundstücks

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster" können Sie einen entsprechenden Antrag beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau stellen, um Auskunft über eine mögliche Eintragung im Altlastenkataster zu erhalten. Grundsätzlich kann jeder Auskünfte aus dem Altlastenkataster über möglicherweise verunreinigte Grundstücke erhalten. Sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind, ist aus Datenschutzgründen dem Antrag eine Einverständniserklärung (siehe weiteres Formular) des Grundstückseigentümers hinzuzufügen. Bitte geben Sie Adresse und Gemarkung, Flur und Flurstück des betreffenden Grundstücks an und fügen ggf. einen Lageplan mit Eintragung des Grundstücks bei. Rechtsgrundlage Bundes-Bodenschutzgesetz Landesbodenschutzgesetz Bundesbodenschutzverordnung Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de