Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Altlasten-Kataster wird von der Unteren Bodenschutzbehörde geführt. Hier werden altlastverdächtige Flächen und Altlasten archiviert. Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes ist jeder berechtigt, Auskünfte aus diesem Kataster zu erfragen.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Altlastenkataster

    ID: L100002_121970138

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Bodenschutz und Altlasten

    Beschreibung

    Das Team Bodenschutz und Altlasten nimmt die Aufgaben der Untere Bodenschutzbehörde wahr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen zum Antrag: Im Antrag befinden sich auszufüllende Pflichtfelder. Sollte ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt sein, kann der Vorgang nicht zum Abschluss und somit nicht zur Bearbeitung weitergegeben werden. Pflichtfelder sind die konkreten Lagedaten mit Gemarkung, Flur, Flurstück und die Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Die Angabe einer E-Mail Adresse für etwaige Rückfragen kann zur Beschleunigung der Bearbeitung beitragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de