Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundlage für die Auskunft ist das Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK), in dem für das Stadtgebiet Leverkusen altlastenverdächtige Flächen / Verdachtsflächen, Altlasten und sonstige schädliche Bodenveränderungen erfasst sind. Gemäß Bundesbodenschutzgesetzt (BBodSchG) handelt es sich bei schädlichen Bodenveränderungen um Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Für die Erteilung einer Auskunft aus dem städtischen Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) wird die Vorlage einer Eigentümervollmacht (Vor- und Nachname der Eigentümerin/des Eigentümers sowie Anschrift und handschriftlicher Unterschrift) benötigt. Nutzen Sie dazu gerne unsere Vorlage aus dem Bereich "Downloads". Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster werden nur in schriftlicher Form erteilt. Eine telefonische Beantragung der Auskünfte ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)

    ID: L100002_123329658

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung durch den Grundstückseigentümer (siehe Vordruck im Downloadbereich) oder entsprechende Unterlagen zur Bevollmächtigung.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es liegt ein berechtigtes Interesse auf Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) vor. Der Bekanntgabe der Informationen stehen keine gesetzlich geschützten Interessen (z.B. Betriebsgeheimnisse) anderer entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Umweltinformationsgesetz (UIG, insbes. §§ 2, 3, 8, 9) Umweltinformationsgesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW, Tarifstellen 8.2.1 und 8.1.1.1) Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG NRW, § 10)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann im Bereich "Online-Dienstleistungen" digital eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie in Abhängigkeit von der gewählten Art der Altlastenauskunft einen unterschiedlichen Umfang an Informationen: Bei "Standard-Auskünften" wird lediglich geprüft, ob das angefragte Grundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) der Stadt Leverkusen geführt wird. Ist dies der Fall, wird neben der BAK-Bezeichnung auch der "Status der Fläche" mitgeteilt [vgl. Merkblatt Erläuterungen zum Status einer Fläche]. Oft ist diese Aussage schon ausreichend, um zum Beispiel für einen Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder sonstige Immobilien Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bei "umfassenden Auskünften" werden die bei der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) zum angefragten Grundstück vorhandenen Informationen mit einem der Fragestellung entsprechendem Aufwand einzelfallbezogen gesichtet und ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird Ihnen in Form einer zusammenfassenden Stellungnahme mitgeteilt.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel 2-4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) der Stadt Leverkusen. Das BAK ist dynamisch, d.h. es wird laufend fortgeschrieben und durch Gutachten oder sonstige fachspezifische Informationen ergänzt. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Dementsprechend spiegelt die erteilte Auskunft jeweils den zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Erkenntnisstand wieder. Es wird keine Haftung für die Vollständigkeit der hier verfügbaren Unterlagen / Daten übernommen. Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de