Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Kreis Viersen führt als Untere Bodenschutzbehörde über die im Kreisgebiet liegenden bekannten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten ein Kataster. Auskünfte aus dem Kataster können beim Kreis Viersen online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung beantragt werden. Die Anträge werden schriftlich beantwortet. Telefonische Auskünfte aus dem Kataster sind nicht möglich. Die vorgenannte Leistung wird üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen erbracht. Die Bearbeitungszeit kann sich bei erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorgenannten Kataster nur solche Flächen geführt werden, über die der katasterführenden Stelle konkrete Anhaltspunkte bekannt sind, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast begründen. Somit kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Ist ein Grundstück nicht im Kataster erfasst bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Grundstück frei von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten ist. Eine letztendliche Sicherheit, ob auf einem Grundstück schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen, kann nur durch die Durchführung einer entsprechenden orientierenden Untersuchung gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung durch einen Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder eine Person mit vergleichbarer Sachkunde erfolgen.

    Online-Dienste

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    ID: L100002_121712036

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    ID: L100002_121728351

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    66/2 Abfall, Bodenschutz, Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genaue Angaben über die Lage des angefragten Grundstückes entweder über die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück und/ oder Straße, Hausnummer oder einen Lageplan. Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Für andere Antragsteller gilt: Da die Informationen des Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers vorlegen. Online-Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die vorgenannte Leistung wird üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen erbracht. Die Bearbeitungszeit kann sich bei erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Einfache Ja-/Nein-Auskünfte, ob Grundstücke im Kataster erfasst sind, werden gebührenfrei erteilt. Die Gebührenhöhe für Auskünfte zu Flächen über die bodenschutzrechtliche Daten vorhanden sind, richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Für Auskünfte können Gebühren von bis zu 500 Euro erhoben werden. Eine Einschätzung zur Höhe der zu erwartenden Gebühr kann Ihnen bei Bedarf vorab mitgeteilt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de