Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz führt ein Kataster der Altlastverdachtsflächen und Altlasten in Krefeld. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert. In der Stadt Krefeld sind aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit viele Grundstücke mit Altlasten belastet. Seit 1988 werden systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Ausgewertet wurden (historische) Karten - und Luftbilder sowie Gewerbedateien und Adressbücher. In Einzelfällen wurden Bauakten hinzugezogen.Die Informationen im Altlastenkataster werden fortlaufend aktualisiert.BodenschutzDie Rahmenanforderungen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ausgeführt. In NRW ist ergänzend ein Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet worden.Zweck der gesetzlichen Regelungen ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserkontaminationen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.Die Umsetzung beziehungsweise Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wird vom Fachbereich Umwelt wahrgenommen.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    ID: L100002_121808701

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Altlastenauskünfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Mittwoch: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2423

    E-Mail: altlastenauskunft@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lageplan, zum Beispiel Auszug aus dem Grundstückskataster und, nach Möglichkeit Eigentumsnachweis, zum Beispiel aktueller Grundbuchauszug, beziehungsweise Einverständniserklärung/Vollmacht des Grundstückeigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden.Bitte füllen Sie das Onlineformular vollständig aus. Die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück erlauben eine eindeutige Identifizierung des Grundstückes. Diese Angaben können Sie dem Grundbuch entnehmen.Ungenaue Grundstücksangaben oder die fehlende Einverständniserklärung führen zu einem höheren Bearbeitungsaufwand.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    4 Wochen (bis 6 Wochen)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de