Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kurzauskunft Eine Kurzauskunft trifft die Aussage, ob das angefragte Grundstück im Altlastenkataster der Stadt Essen erfasst ist. Eine Überprüfung von weiteren Informationen erfolgt nicht. Zu beachten ist, dass behördliche Ermittlungen - unabhängig von Anfragen oder Auskünften - grundsätzlich zu einer veränderten Beurteilung führen können. Dies kann eine Erfassung im Altlastenkataster zur Folge haben. Eine Kurzauskunft erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Ausführliche Auskunft Bei einer ausführlichen Auskunft werden alle bodenrelevanten Daten, die zu dem jeweiligen Grundstück vorliegen, zusammengetragen, bewertet und weitergegeben. Dies können neben der historischen Entwicklung des Grundstücks auch Informationen über den Bodenaufbau, eventuelle Bodenbelastungen und auch Angaben über möglicherweise durchgeführte Sanierungen sein. Aufgrund des höheren Zeitaufwandes ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, die im Einzelfall benannt werden. Antragsverfahren Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nebenstehende Antragsformular und übersenden Sie dieses einschließlich der erforderlichen Unterlagen an altlasten@amt62.essen.de. Sie erhalten kurzfristig nach Eingang Ihrer Anfrage eine Eingangsbestätigung, in der wir Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mitteilen. Eine Terminvergabe für eine bevorzugte Bearbeitung kann erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen oder durch sie bevollmächtigte Dritte. Die Vorlage einer Vollmacht ist aus Datenschutzgründen erforderlich. Telefonische Erreichbarkeit Nachfragen zum Antragsverfahren von 09:00 - 12:00 Uhr unter der Rufnummer +49 201 88-62139.

    Online-Dienst

    Auskünfte aus dem Altlastenkataster

    ID: L100002_122925882

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Altlastenkataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-62005

    Telefon Festnetz: +49 201 88-62139

    E-Mail: altlasten@amt62.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular (siehe Downloads) Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) bei Nichteigentum Vollmacht des/der Eigentümer*in zur Einholung einer Altlastenauskunft (siehe Downloads) Bei Dringlichkeit einer ausführlichen Auskunft: Mitteilung des Ihnen vom Amtsgericht, Notar oder Kreditinstitut vergebenen Termins

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de