Die Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen

    Wenn Sie als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung tätig werden möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    Wenn Sie als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung tätig werden möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.

    Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.

    Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

    Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung".

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.

    Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.

    Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

    Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung".

    Online-Dienst

    Die Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen

    ID: L100002_127066615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über eine Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufspraxis

    oder

    • Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf

    oder

    • Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

    oder

    • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

    oder

    • Nachweis über eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben)
    • den von der Werkstatt für behinderte Menschen und anderen Anbietern im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sowie andere geeignete Einrichtungen und einem qualifizierten Bildungsträger zugestimmten Vorschlag für das Thema des Praxisprojektes einschließlich einer Projektskizze

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über eine Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufspraxis

    oder

    • Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf

    oder

    • Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

    oder

    • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

    oder

    • Nachweis über eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben)
    • den von der Werkstatt für behinderte Menschen und anderen Anbietern im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sowie andere geeignete Einrichtungen und einem qualifizierten Bildungsträger zugestimmten Vorschlag für das Thema des Praxisprojektes einschließlich einer Projektskizze

    Voraussetzungen

    • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in:
    1. einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder

    2. einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen

    • Ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder

    • Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den in der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben).

    • Abweichend davon ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in:

    einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder

    einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen

    Ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder

    Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den in der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben).

    Abweichend davon ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft den Antrag.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft den Antrag.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Zulassung

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung, Arbeitsförderung, Geprüfte Fachkraft, Anerkennung als Fachkraft, Berufsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de