höhere Berufsfachschule Aufnahme
Beschreibung
Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen in NRW drei verschiedene Optionen mit drei Zielen offen:
Bildungsgang C 1
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschul-zugangsberechtigte)
Bildungsgang C 2
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie schulischer Teil der Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife):
Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife anstreben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Unterricht:
Die Bildungsgänge dauern drei Jahre.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschlüsse:
- Berufsabschluss nach Landesrecht
- Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte):
Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) anstreben und bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Unterricht:
Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschluss:
Berufsabschluss nach Landesrecht.
Bildungsgang C 2 (Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife)
In diesem vollzeitschulischen Bildungsgang können Sie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erwerben und haben die Möglichkeit, gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird in Form von Vollzeitunterricht erteilt.
Abschluss und Qualifikationen:
- Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Anschlussmöglichkeiten:
- Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
- Duale Berufsausbildung
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- Weiterbildung in der Fachschule
Über die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
höhere Berufsfachschule Aufnahme
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Aufnahme an eine Berufsfachschule Anlage C:
In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife wird aufgenommen, wer über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.
In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) wird aufgenommen, wer über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder über die allgemeine Hochschulreife verfügt.
In den Bildungsgang C 2 mit dem Ziel, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, wird aufgenommen, wer über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
SchulG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
APO-BK:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000591
VO-DV I:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000576
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Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur höheren Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Fristen
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Hinweise (Besonderheiten)
Es werden verkürzte Bildungsgänge für Hochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen Schülerinnen und Schüler einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben können.
Sofern Sie in einer Berufsfachschule nach Anlage B den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben, können Sie in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden Bildungsganges eintreten.
Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsfachschule der Anlage C 2 besucht haben, welche zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führt und diese erfolgreich abgeschlossen haben.
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Höhere Technikschule, Aufnahme an einer Berufsfachschule, Höhere Handelsschule, Fachhochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Berufsabschluss nach Landesrecht, vollzeitschulischer Bildungsgang