höhere Berufsfachschule Aufnahme

    höhere Berufsfachschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule anmelden können.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen in NRW drei verschiedene Optionen mit drei Zielen offen:

    Bildungsgang C 1

    Ziel:

    Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife

    Bildungsgang C 1

    Ziel:

    Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschul-zugangsberechtigte)

    Bildungsgang C 2

    Ziel:

    Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie  schulischer Teil der Fachhochschulreife

    Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife):

    Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife anstreben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.

    Unterricht:

    Die Bildungsgänge dauern drei Jahre.

    In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.

    Abschlüsse:

    • Berufsabschluss nach Landesrecht
    • Fachhochschulreife

    Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte):

    Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) anstreben und bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.

    Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.

    Unterricht:

    Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
    Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.

    Abschluss:

    Berufsabschluss nach Landesrecht.

    Bildungsgang C 2 (Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife)

    In diesem vollzeitschulischen Bildungsgang können Sie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erwerben und haben die Möglichkeit, gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

    Unterricht:

    Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird in Form von Vollzeitunterricht erteilt.

    Abschluss und Qualifikationen:

    • Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
    • Fachhochschulreife (schulischer Teil)

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
    • Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
    • Duale Berufsausbildung
    • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
    • Weiterbildung in der Fachschule

    Über die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulbewerbung.de ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über schulbewerbung.de die Anmeldung an Berufsschulen (duale Ausbildung) erfolgen. Für die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen möglich sein. In einem weiteren Schritt wird dann auch die Anmeldung an einer Grundschule digitalisiert. Unabhängig zu dem elektronischen Verfahren können Sie sich oder Ihr Kind aber auch vor Ort anmelden Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst haben für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen. Für Kommunen und Schulen ist schulbewerbung.de mehr als nur ein Informations- und Anmeldeportal. Die Plattform ist vielmehr auch als Steuerungs- und Planungsinstrument, eignet zur Überwachung der Schulpflicht und der Anschlusssicherung von Schüler*innen sowie als Statistik-Tool. Auch Ausbildungsbetriebe können am System partizipieren und ihre Auszubildenden an Berufsschulen anmelden.

    Online-Dienst

    Schulübergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Sekundarstufe II

    ID: L100002_123331626

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulen - Fachbereich 40

    Beschreibung

    Der Fachbereich Schulen nimmt Aufgaben des Schulträgers Stadt Leverkusen wahr. Die Mitarbeiter beraten und unterstützen die Schulen und die Bürger.Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit der Schulen mit den anderen Bereichen der Verwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4001

    Fax: 0214 406-4099

    E-Mail: 40@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen zur Aufnahme an eine Berufsfachschule Anlage C:

    In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife wird aufgenommen, wer über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.

    In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) wird aufgenommen, wer über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder über die allgemeine Hochschulreife verfügt.

    In den Bildungsgang C 2 mit dem Ziel, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, wird aufgenommen, wer über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur höheren Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es werden verkürzte Bildungsgänge für Hochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen Schülerinnen und Schüler einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben können.

    Sofern Sie in einer Berufsfachschule nach Anlage B den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben, können Sie in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden Bildungsganges eintreten.

    Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsfachschule der Anlage C 2 besucht haben, welche zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führt und diese erfolgreich abgeschlossen haben.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-c/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Höhere Technikschule, Aufnahme an einer Berufsfachschule, Höhere Handelsschule, Fachhochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Berufsabschluss nach Landesrecht, vollzeitschulischer Bildungsgang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English