höhere Berufsfachschule Aufnahme

    höhere Berufsfachschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule anmelden können.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen in NRW drei verschiedene Optionen mit drei Zielen offen:

    Bildungsgang C 1

    Ziel:

    Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife

    Bildungsgang C 1

    Ziel:

    Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschul-zugangsberechtigte)

    Bildungsgang C 2

    Ziel:

    Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie  schulischer Teil der Fachhochschulreife

    Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife):

    Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife anstreben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.

    Unterricht:

    Die Bildungsgänge dauern drei Jahre.

    In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.

    Abschlüsse:

    • Berufsabschluss nach Landesrecht
    • Fachhochschulreife

    Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte):

    Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) anstreben und bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.

    Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.

    Unterricht:

    Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
    Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.

    Abschluss:

    Berufsabschluss nach Landesrecht.

    Bildungsgang C 2 (Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife)

    In diesem vollzeitschulischen Bildungsgang können Sie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erwerben und haben die Möglichkeit, gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

    Unterricht:

    Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird in Form von Vollzeitunterricht erteilt.

    Abschluss und Qualifikationen:

    • Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
    • Fachhochschulreife (schulischer Teil)

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
    • Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
    • Duale Berufsausbildung
    • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
    • Weiterbildung in der Fachschule

    Über die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einschulung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert der Fachbereich Schulen die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden. Vorzeitige Einschulung Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Schüler Online Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über Schüler Online die Anmeldung an Weiterbildungskollegs erfolgen. Bis zum Schuljahreswechsel September 2023 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen, inkl. Grundschule, möglich sein. Lediglich die Anmeldung an einer Förderschule ist noch kein Bestandteil der Entwicklungen, sondern soll in einer weiteren Ausbaustufe bearbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, haben Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen.

    Online-Dienst

    Schulaufnahme und -wechsel

    ID: L100002_122966768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulen - 40.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4a

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen zur Aufnahme an eine Berufsfachschule Anlage C:

    In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife wird aufgenommen, wer über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.

    In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) wird aufgenommen, wer über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder über die allgemeine Hochschulreife verfügt.

    In den Bildungsgang C 2 mit dem Ziel, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, wird aufgenommen, wer über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur höheren Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es werden verkürzte Bildungsgänge für Hochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen Schülerinnen und Schüler einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben können.

    Sofern Sie in einer Berufsfachschule nach Anlage B den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben, können Sie in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden Bildungsganges eintreten.

    Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsfachschule der Anlage C 2 besucht haben, welche zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führt und diese erfolgreich abgeschlossen haben.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-c/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Höhere Technikschule, Aufnahme an einer Berufsfachschule, Höhere Handelsschule, Fachhochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Berufsabschluss nach Landesrecht, vollzeitschulischer Bildungsgang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English