Berufskolleg Aufnahme

    Berufskolleg Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Berufskolleg online anmelden können.

    Beschreibung

    Im Folgenden soll Ihnen ein Überblick über das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden:

    Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte.

    Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen verteilt sich auf:

    • einen berufsbezogenen Lernbereich,
      der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient.
    • einen berufsübergreifenden Lernbereich,
      der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen sowie religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung.
    • einen Differenzierungsbereich,
      der es den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.

    Die Lernbereiche, ihre Fächer und Lernfelder sind aufeinander abgestimmt und tragen zu einer umfassenden Handlungskompetenz bei.

    In den Berufskollegs in NRW können Sie folgenden Bildungsgänge finden:

    Anlage A

    Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung

    Ausbildungsvorbereitung

    Anlage B

    Berufsfachschule jeweils einjährig

    zweijährige Berufsfachschule

    Anlage C

    Berufsfachschule

    Fachoberschule

    Anlage D

    Berufliches Gymnasium

    Fachoberschule

    Anlage E

    zwei- und dreijährige Fachschule

    einjährige Fachschule

    Über die Aufnahme an einem Berufskolleg entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einschulung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert der Fachbereich Schulen die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden. Vorzeitige Einschulung Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Schüler Online Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über Schüler Online die Anmeldung an Weiterbildungskollegs erfolgen. Bis zum Schuljahreswechsel September 2023 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen, inkl. Grundschule, möglich sein. Lediglich die Anmeldung an einer Förderschule ist noch kein Bestandteil der Entwicklungen, sondern soll in einer weiteren Ausbaustufe bearbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, haben Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen.

    Online-Dienst

    Schulaufnahme und -wechsel

    ID: L100002_122966771

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Berufsbildungszentrum Grevenbroich Berufskolleg des Rhein-Kreises Neuss - Sekundarstufe II -, Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergheimer Str. 53

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Fax: 173757@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulen - 40.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4a

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • weitere Unterlagen je nach Schule und Bildungsgang.

    Voraussetzungen

    Die jeweils geltenden Voraussetzungen zur Aufnahme in einen Bildungsgang an einem Berufskolleg sind den einzelnen Erläuterungen der jeweiligen Bildungsgänge zu entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Ausbildungsbetriebe können die Anmeldung zum jeweiligen Bildungsgang über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend nach Vorlage aller Unterlagen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeweils gültige Besonderheiten sind den jeweiligen Erläuterungen der einzelnen Bildungsgänge zu entnehmen.

    Weitere Informationen

    Berufskolleg | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Berufliche Bildung, lebensbegleitendes Lernen, Aufnahme an ein Berufskolleg, Handlungskompetenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English