Berufsschule Aufnahme

    Berufsschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) im Rahmen einer dualen Berufsausbildung online anmelden können.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.

    Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.

    Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.

    Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.

    Über die Aufnahme an einer Berufsschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (§ 38 Schulgesetz NRW)Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende dieses Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig.Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. (§ 38 Schulgesetz NRW)Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule (§ 22 SchulG NRW).In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Die Bewerbung der Auszubildenden an einem Berufskolleg erfolgt über das Internetportal "Schüler Online" (www.schueleranmeldung.de). Die/der Schülerin/Schüler kann sich dort mit einem Passwort (wird von der abgebenden Schule übermittelt) selbst anmelden oder der jeweilige Betrieb übernimmt die Anmeldung. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule eingereicht werden . Bei Fragen hilft die abgebende Schule bzw. das jeweilige Berufskolleg.Berufsschule - Berufsfachschule - Fachoberschule - Fachschule Berufsschule Unter dem Sammelbegriff "Berufsschule" werden folgende Bildungsgänge zusammengefasst: Fachklassen des dualen Systems, Berufsorientierungsjahr (Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, für Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss) Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis Berufsfachschule Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen ist vielfältig und reicht von dem Erwerb der Fachoberschulreife bis zur allgemeinen Hochschulreife und von der Vermittlung beruflicher Kenntnisse bis zur Berufsausbildung. Die Berufsfachschule bietet ausschließlich Vollzeitbildungsgänge an, die je nach angestrebtem Abschluss ein bis vier Jahre dauern.Sie gliedert sich in: die Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder eine berufliche Grundbildung vermittelt. Sie ermöglicht zugleich den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. die "Höhere" Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Sie ermöglicht gleichzeitig den Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife. das Berufliche Gymnasium, das einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Es ermöglicht gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Fachoberschule Die Fachoberschule vermittelt in ein- und zweijährigen Bildungsgängen erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife. Für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife wird darüber hinaus die Möglichkeit geboten, in einem einjährigen Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 13) die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Fachschule Die Fachschule vermittelt, aufbauend auf eine berufliche Erstausbildung, eine berufliche Weiterbildung und ermöglicht in den mindestens zweijährigen Bildungsgängen zusätzlich den Erwerb der Fachhochschulreife. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen staatlichen Abschluss, beispielsweise als staatlich geprüfte Technikerin / staatlich geprüfter Techniker. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt ebenfalls an Fachschulen.Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf den speziellen Seiten des Schulministeriums zur Berufsbildung NRW. (Quelle: www.schulministerium.de)

    Online-Dienst

    Berufsschule Aufnahme

    ID: L100002_123926388

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Benno-Elkan-Allee 2

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179942@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Berufskolleg WIHOGA,Priv.Wirtschaftssch. f. Hotellerie, Gastronomie, Handel und Dienstleistungen - Dortmund, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rombergpark 38-40

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179980@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Brügmannstraße 21

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179930@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Brügmannstraße 25-27a

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179966@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Hacheneyer Straße 177

    44265 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179978@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 25-27

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13400

    Fax: +49 231 50-13400

    E-Mail: schule@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Robert-Schuman-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Moog-Platz 15

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 184123@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Gronaustr. 4

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 180040@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Str. 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 180051@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Hacheneyer Str. 185

    44265 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179991@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des Ausbildungsvertrages
    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule

    Voraussetzungen

    Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Berufsschulpflicht kann wie folgt erfüllt werden: Ausbildung/Lehre Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Jugendlichen an dem zuständigen Berufskolleg anzumelden. In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt.Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen.Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan. Schulische Ausbildung a) Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule b) Besuch eines Berufskollegs (Möglichkeit einer höher qualifizierten Ausbildung, Teilnahme am Dualen System, Besuch eines Vollzeit-Bildungsgangs), s. auch Leistungsbeschreibung Maßnahmen zur Berufsvorbereitung (z.B. Berufsorientierungs-/Berufsgrundschuljahr, Maßnahmen verschiedener Träger) Die Berufsvorbereitung hat das Ziel, den Einstieg in das Berufsleben - insbesondere in Ausbildung - zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Berufsschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich. Im Oktober/November bieten manche Berufskollegs für interessierte Jugendliche einen Tag der offenen Tür an (Karl-SchillerBK und Konrad-KleppingBK im Januar!). Bei Interesse bitte den genauen Termin bei dem jeweiligen Berufskolleg erfragen. (Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen zum Teil gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Berufskolleg vorab telefonisch in Verbindung).Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Umgehend nach Vorlage aller Unterlagen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welches BK ist für mich zuständig?: Zum 01.08.2008 wurden die Schulbezirke für Berufsschulen aufgehoben (§ 84 Abs. 1 SchulG NRW). Jeder/ Jede Auszubildende hat nunmehr Anspruch auf den Besuch der Berufschule, die seiner/ ihrer Ausbildungsstätte am nächsten ist. Auszubildende können im Rahmen der Aufnahmekapazität und wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt auch eine andere, insbesondere wohnortnähere Berufsschule wählen (§ 46 SchulG NRW). Entscheidend für die Berufsschulwahl sind nach wie vor die Fachrichtung der jeweiligen Berufskollegs (kaufmännisch oder gewerblich) und die dort angesiedelten Ausbildungsberufe. Kann ich auch ein privates BK besuchen?: Ja. Über die Aufnahmevoraussetzungen und die näheren Konditionen informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen privaten Berufskollegs. Welche Möglichkeiten haben Seiteneinsteiger, ausländische Jugendliche?: Die Berufskollegs beschulen ausschließlich deutschsprachige Schüler. Lediglich das Paul-Ehrlich Berufskolleg verfügt über eine Klasse, in der ausländische Schüler mit geringen Deutschkenntnissen unterrichtet werden (sog. Berufsorientierungsjahr und Berufsgrundschuljahr). Anmeldungen sind nur im Februar möglich. Darüber hinaus können ausländische Jugendliche sich bei folgenden Einrichtungen beraten und informieren lassen: Flyer Kompetenz-Argentur: http://www.kompetenzagentur-dortmund.de Wer beantwortet weitere Fragen?: Fragen zu den Bildungsgängen beantworten die jeweiligen Berufskollegs. Hier gibt es Fachkräfte, die über die zahlreichen Bildungsmöglichkeiten beraten (s. Liste) Das Regionale Bildungsbüro (RBB) des Fachbereichs Schule berät und unterstützt nicht "versorgte" Jugendliche und deren Eltern nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule (Abgang nach Klasse 9 oder 10). Die Mitarbeiterin des RBB, Frau Phyllis Paul, ist unter der Telefonnummer 50-27093 zu erreichen. Falls eine persönliche Beratung gewünscht wird, ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Wer überwacht die Berufsschulpflicht?: Ein Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden (§47 Abs. 2 SchulG NRW). Die abgebende Schule hat demnach die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen. Was passiert bei Nichterfüllen der Schulpflicht?: Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind am Schulunterricht regelmäßig teilnimmt. Bei Schülern im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung auch dem/der Auszubildenden oder dem Arbeitgeber. Lehrer/innen und Schulleitung sind verpflichtet Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Besuch anzuhalten und auf die Eltern und auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (Arbeitgeber) einzuwirken. Bleibt dies erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) von der zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Das Jugendamt ist über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. Die Eltern können von der Aufsichtsbehörde durch Zwangsmittel (z.B. Bußgeld) zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden (§ 41 SchulG NRW). Wer ist die Schulaufsichtsbehörde?: Die Schulaufsichtsbehörde für die Berufskollegs ist die Bezirksregierung Arnsberg, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg, Tel: 02931/82-0. Was ist das "Duale System"?: In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan.

    Weitere Informationen

    Einen ersten Einblick bieten die Informationen auf der Seite der QUA-LiS NRW: - https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/index.html Weiterführende Informationen können je nach Ausbildungsberuf über die Seiten der jeweils zuständigen Kammern (Westdeutscher Handwerkskammertag, Industrie- und Handelskammer NRW, Landwirtschaftskammer und Verband Freier Berufe) abgerufen werden. Hier gibt es örtlich zuständige Kammern (6 Handwerkskammern und 16 Industrie- und Handelskammern). Weiterführende Informationen können je nach Ausbildungsberuf über die Seiten der jeweils zuständigen Kammern (Westdeutscher Handwerkskammertag, Industrie- und Handelskammer NRW, Landwirtschaftskammer und Verband Freier Berufe) abgerufen werden. Hier gibt es örtlich zuständige Kammern (6 Handwerkskammern und 16 Industrie- und Handelskammern).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    schulischer Teil der Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung, Azubi, Lehrling, College, Fachklasse des dualen Systems, Berufsausbildung, Lehre, Berufsschulabschluss, Berufskolleg, Berufsschule, Vollzeitschulische Berufsausbildung, Duale Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de