Fachoberschule Aufnahme

    Fachoberschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Fachoberschule online anmelden können.

    Beschreibung

    In NRW wird die Fachoberschule in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Abschlüssen und verschiedenen Voraussetzungen zum Besuch der jeweiligen Ausprägung der Fachoberschule angeboten. Ja nach Voraussetzung können Sie die Fachhochschulreife (Anlage C, APO-BK) oder die Allgemeine bzw. Fachgebundene Hochschulreife (Anlage D, APO-BK) erwerben.

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage C entscheiden, stehen ihnen je nach Vorbildung zwei verschiedene Möglichkeiten offen:

    Fachoberschule (Anlage C)

    Fachoberschule Klasse 11 und 12

    Ziel:

    Erwerb berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Fachhochschulreife (Klasse 11 und 12)

    Unterricht:

    In Klasse 11 arbeiten Sie in der Regel an drei bis vier Wochentagen im Rahmen eines Praktikums in einem (Ausbildungs-)Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstelle. Daneben erhalten Sie 12 Stunden Unterricht pro Woche in einem Berufskolleg (Teilzeitunterricht).

    In Klasse 12 erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Fachhochschulreifeprüfung vor.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften (nur in der Klasse 12), Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik (nur in der Klasse 12) sowie Wirtschaftslehre (nur in der Klasse 12) unterrichtet.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung (nur in der Klasse 12) und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich (nur in der Klasse 12) gewählt werden.

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Berufsausbildung
    • Fachhochschulstudium
    • im Fachbereich Sozialwesen: Fachschule

    Fachoberschule (Anlage C)

    Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B

    Ziel:

    Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife (für Berufserfahrene - Klasse 12 B)

    Unterricht:

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschaftslehre unterrichtet.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Fachhochschulstudium
    • Nach dem Besuch des Bildungsgangs können Sie als Schülerin oder Schüler mit Berufserfahrung in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erwerben.

    Fachoberschule (Anlage D)

    Fachoberschule, Klasse 13

    Die in NRW eingeführte Fachoberschule, Klasse 13 hat in anderen Bundesländern die Bezeichnung Berufsoberschule.

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage D entscheiden, gilt:

    Ziel:

    Vertiefung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife (für Berufserfahrene)

    Sofern Sie über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder langjährige Berufspraxis verfügen, können Sie am Berufskolleg in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die Allgemeine beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife (Abitur) erlangen.

    Dieser Bildungsgang bildet aufbauend auf der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 B) für Berufserfahrene die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgangs der Fachoberschule, der zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife führt.

    Unterricht

    Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.

    Allgemeine Hochschulreife und zweite Fremdsprache:

    Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Sie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:

    • Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht am Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote ausreichend oder
    • Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf dem Niveau B 1 (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998.

    Abschlüsse

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder, sofern Sie keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachweisen können, die

    fachgebundene Hochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Hochschulen
    • Mit fachgebundener Hochschulreife:
      • Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
      • Studium an allen Fachhochschulen

    Über die Aufnahme an einer Fachoberschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (§ 38 Schulgesetz NRW)Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende dieses Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig.Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. (§ 38 Schulgesetz NRW)Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule (§ 22 SchulG NRW).In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Die Bewerbung der Auszubildenden an einem Berufskolleg erfolgt über das Internetportal "Schüler Online" (www.schueleranmeldung.de). Die/der Schülerin/Schüler kann sich dort mit einem Passwort (wird von der abgebenden Schule übermittelt) selbst anmelden oder der jeweilige Betrieb übernimmt die Anmeldung. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule eingereicht werden . Bei Fragen hilft die abgebende Schule bzw. das jeweilige Berufskolleg.Berufsschule - Berufsfachschule - Fachoberschule - Fachschule Berufsschule Unter dem Sammelbegriff "Berufsschule" werden folgende Bildungsgänge zusammengefasst: Fachklassen des dualen Systems, Berufsorientierungsjahr (Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, für Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss) Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis Berufsfachschule Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen ist vielfältig und reicht von dem Erwerb der Fachoberschulreife bis zur allgemeinen Hochschulreife und von der Vermittlung beruflicher Kenntnisse bis zur Berufsausbildung. Die Berufsfachschule bietet ausschließlich Vollzeitbildungsgänge an, die je nach angestrebtem Abschluss ein bis vier Jahre dauern.Sie gliedert sich in: die Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder eine berufliche Grundbildung vermittelt. Sie ermöglicht zugleich den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. die "Höhere" Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Sie ermöglicht gleichzeitig den Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife. das Berufliche Gymnasium, das einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Es ermöglicht gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Fachoberschule Die Fachoberschule vermittelt in ein- und zweijährigen Bildungsgängen erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife. Für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife wird darüber hinaus die Möglichkeit geboten, in einem einjährigen Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 13) die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Fachschule Die Fachschule vermittelt, aufbauend auf eine berufliche Erstausbildung, eine berufliche Weiterbildung und ermöglicht in den mindestens zweijährigen Bildungsgängen zusätzlich den Erwerb der Fachhochschulreife. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen staatlichen Abschluss, beispielsweise als staatlich geprüfte Technikerin / staatlich geprüfter Techniker. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt ebenfalls an Fachschulen.Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf den speziellen Seiten des Schulministeriums zur Berufsbildung NRW. (Quelle: www.schulministerium.de)

    Online-Dienst

    Fachoberschule Aufnahme

    ID: L100002_123926393

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Benno-Elkan-Allee 2

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179942@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Brügmannstraße 25-27a

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179966@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Hacheneyer Straße 177

    44265 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179978@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Str. 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 180051@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 25-27

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13400

    Fax: +49 231 50-13400

    E-Mail: schule@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 11 und 12 müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 12 B müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die Berufsausbildung/die Berufserfahrung muss an den schulischen Fachrichtungen oder den fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) müssen Sie die Fachhochschulreife besitzen und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen. Die Berufsausbildung/die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt orientieren.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Berufsschulpflicht kann wie folgt erfüllt werden: Ausbildung/Lehre Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Jugendlichen an dem zuständigen Berufskolleg anzumelden. In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt.Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen.Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan. Schulische Ausbildung a) Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule b) Besuch eines Berufskollegs (Möglichkeit einer höher qualifizierten Ausbildung, Teilnahme am Dualen System, Besuch eines Vollzeit-Bildungsgangs), s. auch Leistungsbeschreibung Maßnahmen zur Berufsvorbereitung (z.B. Berufsorientierungs-/Berufsgrundschuljahr, Maßnahmen verschiedener Träger) Die Berufsvorbereitung hat das Ziel, den Einstieg in das Berufsleben - insbesondere in Ausbildung - zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 22 ff Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Rechtsgrundlagen für Berufskollegs§ 38 ff SchulG NRW Schulpflicht in der Sek. II

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Fachoberschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich. Im Oktober/November bieten manche Berufskollegs für interessierte Jugendliche einen Tag der offenen Tür an (Karl-SchillerBK und Konrad-KleppingBK im Januar!). Bei Interesse bitte den genauen Termin bei dem jeweiligen Berufskolleg erfragen. (Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen zum Teil gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Berufskolleg vorab telefonisch in Verbindung).Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bildungsgang Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B

    • wird in einem Vollzeitschuljahr oder
    • alternativ in zwei Teilzeitschuljahren oder
    • in Teilzeitform in den beiden letzten Jahren parallel zu einer dualen Berufsausbildung angeboten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welches BK ist für mich zuständig?: Zum 01.08.2008 wurden die Schulbezirke für Berufsschulen aufgehoben (§ 84 Abs. 1 SchulG NRW). Jeder/ Jede Auszubildende hat nunmehr Anspruch auf den Besuch der Berufschule, die seiner/ ihrer Ausbildungsstätte am nächsten ist. Auszubildende können im Rahmen der Aufnahmekapazität und wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt auch eine andere, insbesondere wohnortnähere Berufsschule wählen (§ 46 SchulG NRW). Entscheidend für die Berufsschulwahl sind nach wie vor die Fachrichtung der jeweiligen Berufskollegs (kaufmännisch oder gewerblich) und die dort angesiedelten Ausbildungsberufe. Kann ich auch ein privates BK besuchen?: Ja. Über die Aufnahmevoraussetzungen und die näheren Konditionen informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen privaten Berufskollegs. Welche Möglichkeiten haben Seiteneinsteiger, ausländische Jugendliche?: Die Berufskollegs beschulen ausschließlich deutschsprachige Schüler. Lediglich das Paul-Ehrlich Berufskolleg verfügt über eine Klasse, in der ausländische Schüler mit geringen Deutschkenntnissen unterrichtet werden (sog. Berufsorientierungsjahr und Berufsgrundschuljahr). Anmeldungen sind nur im Februar möglich. Darüber hinaus können ausländische Jugendliche sich bei folgenden Einrichtungen beraten und informieren lassen: Flyer Kompetenz-Argentur: http://www.kompetenzagentur-dortmund.de Wer beantwortet weitere Fragen?: Fragen zu den Bildungsgängen beantworten die jeweiligen Berufskollegs. Hier gibt es Fachkräfte, die über die zahlreichen Bildungsmöglichkeiten beraten (s. Liste) Das Regionale Bildungsbüro (RBB) des Fachbereichs Schule berät und unterstützt nicht "versorgte" Jugendliche und deren Eltern nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule (Abgang nach Klasse 9 oder 10). Die Mitarbeiterin des RBB, Frau Phyllis Paul, ist unter der Telefonnummer 50-27093 zu erreichen. Falls eine persönliche Beratung gewünscht wird, ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Wer überwacht die Berufsschulpflicht?: Ein Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden (§47 Abs. 2 SchulG NRW). Die abgebende Schule hat demnach die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen. Was passiert bei Nichterfüllen der Schulpflicht?: Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind am Schulunterricht regelmäßig teilnimmt. Bei Schülern im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung auch dem/der Auszubildenden oder dem Arbeitgeber. Lehrer/innen und Schulleitung sind verpflichtet Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Besuch anzuhalten und auf die Eltern und auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (Arbeitgeber) einzuwirken. Bleibt dies erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) von der zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Das Jugendamt ist über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. Die Eltern können von der Aufsichtsbehörde durch Zwangsmittel (z.B. Bußgeld) zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden (§ 41 SchulG NRW). Wer ist die Schulaufsichtsbehörde?: Die Schulaufsichtsbehörde für die Berufskollegs ist die Bezirksregierung Arnsberg, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg, Tel: 02931/82-0. Was ist das "Duale System"?: In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-c/index.html https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-d/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Aufnahme an einer Fachoberschule nach Analge C APO-BK, Aufnahme an einer Fachoberschule nach Anlage D APO-BK, FOS 11/12, Allgemeine Hochschulreife, FOS 12B, Abitur, Erwerb erster beruflicher Erfahrungen und der Fachhochschulreife, FOS 13, fachgebundene Hochschulreife

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English