Fachoberschule Aufnahme

    Fachoberschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Fachoberschule online anmelden können.

    Beschreibung

    In NRW wird die Fachoberschule in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Abschlüssen und verschiedenen Voraussetzungen zum Besuch der jeweiligen Ausprägung der Fachoberschule angeboten. Ja nach Voraussetzung können Sie die Fachhochschulreife (Anlage C, APO-BK) oder die Allgemeine bzw. Fachgebundene Hochschulreife (Anlage D, APO-BK) erwerben.

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage C entscheiden, stehen ihnen je nach Vorbildung zwei verschiedene Möglichkeiten offen:

    Fachoberschule (Anlage C)

    Fachoberschule Klasse 11 und 12

    Ziel:

    Erwerb berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Fachhochschulreife (Klasse 11 und 12)

    Unterricht:

    In Klasse 11 arbeiten Sie in der Regel an drei bis vier Wochentagen im Rahmen eines Praktikums in einem (Ausbildungs-)Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstelle. Daneben erhalten Sie 12 Stunden Unterricht pro Woche in einem Berufskolleg (Teilzeitunterricht).

    In Klasse 12 erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Fachhochschulreifeprüfung vor.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften (nur in der Klasse 12), Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik (nur in der Klasse 12) sowie Wirtschaftslehre (nur in der Klasse 12) unterrichtet.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung (nur in der Klasse 12) und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich (nur in der Klasse 12) gewählt werden.

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Berufsausbildung
    • Fachhochschulstudium
    • im Fachbereich Sozialwesen: Fachschule

    Fachoberschule (Anlage C)

    Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B

    Ziel:

    Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife (für Berufserfahrene - Klasse 12 B)

    Unterricht:

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschaftslehre unterrichtet.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Fachhochschulstudium
    • Nach dem Besuch des Bildungsgangs können Sie als Schülerin oder Schüler mit Berufserfahrung in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erwerben.

    Fachoberschule (Anlage D)

    Fachoberschule, Klasse 13

    Die in NRW eingeführte Fachoberschule, Klasse 13 hat in anderen Bundesländern die Bezeichnung Berufsoberschule.

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage D entscheiden, gilt:

    Ziel:

    Vertiefung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife (für Berufserfahrene)

    Sofern Sie über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder langjährige Berufspraxis verfügen, können Sie am Berufskolleg in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die Allgemeine beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife (Abitur) erlangen.

    Dieser Bildungsgang bildet aufbauend auf der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 B) für Berufserfahrene die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgangs der Fachoberschule, der zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife führt.

    Unterricht

    Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.

    Allgemeine Hochschulreife und zweite Fremdsprache:

    Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Sie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:

    • Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht am Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote ausreichend oder
    • Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf dem Niveau B 1 (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998.

    Abschlüsse

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder, sofern Sie keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachweisen können, die

    fachgebundene Hochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Hochschulen
    • Mit fachgebundener Hochschulreife:
      • Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
      • Studium an allen Fachhochschulen

    Über die Aufnahme an einer Fachoberschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einschulung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert der Fachbereich Schulen die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden. Vorzeitige Einschulung Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Schüler Online Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über Schüler Online die Anmeldung an Weiterbildungskollegs erfolgen. Bis zum Schuljahreswechsel September 2023 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen, inkl. Grundschule, möglich sein. Lediglich die Anmeldung an einer Förderschule ist noch kein Bestandteil der Entwicklungen, sondern soll in einer weiteren Ausbaustufe bearbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, haben Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen.

    Online-Dienst

    Schulaufnahme und -wechsel

    ID: L100002_122963996

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Berufsbildungszentrum Grevenbroich Berufskolleg des Rhein-Kreises Neuss - Sekundarstufe II -, Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergheimer Str. 53

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Fax: 173757@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulen - 40.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4a

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 11 und 12 müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 12 B müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die Berufsausbildung/die Berufserfahrung muss an den schulischen Fachrichtungen oder den fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) müssen Sie die Fachhochschulreife besitzen und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen. Die Berufsausbildung/die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt orientieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Fachoberschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bildungsgang Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B

    • wird in einem Vollzeitschuljahr oder
    • alternativ in zwei Teilzeitschuljahren oder
    • in Teilzeitform in den beiden letzten Jahren parallel zu einer dualen Berufsausbildung angeboten.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-c/index.html https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-d/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Aufnahme an einer Fachoberschule nach Analge C APO-BK, Aufnahme an einer Fachoberschule nach Anlage D APO-BK, FOS 11/12, Allgemeine Hochschulreife, FOS 12B, Abitur, Erwerb erster beruflicher Erfahrungen und der Fachhochschulreife, FOS 13, fachgebundene Hochschulreife

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English