Fachoberschule Aufnahme

    Fachoberschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Fachoberschule online anmelden können.

    Beschreibung

    In NRW wird die Fachoberschule in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Abschlüssen und verschiedenen Voraussetzungen zum Besuch der jeweiligen Ausprägung der Fachoberschule angeboten. Ja nach Voraussetzung können Sie die Fachhochschulreife (Anlage C, APO-BK) oder die Allgemeine bzw. Fachgebundene Hochschulreife (Anlage D, APO-BK) erwerben.

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage C entscheiden, stehen ihnen je nach Vorbildung zwei verschiedene Möglichkeiten offen:

    Fachoberschule (Anlage C)

    Fachoberschule Klasse 11 und 12

    Ziel:

    Erwerb berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Fachhochschulreife (Klasse 11 und 12)

    Unterricht:

    In Klasse 11 arbeiten Sie in der Regel an drei bis vier Wochentagen im Rahmen eines Praktikums in einem (Ausbildungs-)Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstelle. Daneben erhalten Sie 12 Stunden Unterricht pro Woche in einem Berufskolleg (Teilzeitunterricht).

    In Klasse 12 erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Fachhochschulreifeprüfung vor.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften (nur in der Klasse 12), Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik (nur in der Klasse 12) sowie Wirtschaftslehre (nur in der Klasse 12) unterrichtet.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung (nur in der Klasse 12) und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich (nur in der Klasse 12) gewählt werden.

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Berufsausbildung
    • Fachhochschulstudium
    • im Fachbereich Sozialwesen: Fachschule

    Fachoberschule (Anlage C)

    Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B

    Ziel:

    Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife (für Berufserfahrene - Klasse 12 B)

    Unterricht:

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschaftslehre unterrichtet.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Fachhochschulstudium
    • Nach dem Besuch des Bildungsgangs können Sie als Schülerin oder Schüler mit Berufserfahrung in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erwerben.

    Fachoberschule (Anlage D)

    Fachoberschule, Klasse 13

    Die in NRW eingeführte Fachoberschule, Klasse 13 hat in anderen Bundesländern die Bezeichnung Berufsoberschule.

    Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage D entscheiden, gilt:

    Ziel:

    Vertiefung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife (für Berufserfahrene)

    Sofern Sie über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder langjährige Berufspraxis verfügen, können Sie am Berufskolleg in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die Allgemeine beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife (Abitur) erlangen.

    Dieser Bildungsgang bildet aufbauend auf der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 B) für Berufserfahrene die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgangs der Fachoberschule, der zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife führt.

    Unterricht

    Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.

    Allgemeine Hochschulreife und zweite Fremdsprache:

    Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Sie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:

    • Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht am Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote ausreichend oder
    • Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf dem Niveau B 1 (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998.

    Abschlüsse

    Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder, sofern Sie keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachweisen können, die

    fachgebundene Hochschulreife.

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Hochschulen
    • Mit fachgebundener Hochschulreife:
      • Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
      • Studium an allen Fachhochschulen

    Über die Aufnahme an einer Fachoberschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder sind wie folgt schulpflichtig: Schuljahr Stichtag Anmeldung bis Geburtszeitraum 2025/2026 30. September 15.November 2024 1. Oktober 2018 bis einschließlich 30. September 2019 2026/2027 30. September 15.November 2025 1. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020 2027/2028 30. September 15.November 2026 1. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021 2028/2029 30. September 15.November 2027 1. Oktober 2021 bis einschließlich 30. September 2022 Wie melde ich mein Kind zur Einschulung an?Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert das Schulverwaltungsamt die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Weitere Informationen zum Verfahren beantwortet die Schulverwaltung der Stadt Dormagen unter der Telefonnummer 02133/257-5212.Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.Wann kann mein Kind zurückgestellt werden?Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.Werden bei der Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse im Deutschen vorausgesetzt?Wenn sich bei der Anmeldung zur Grundschule Hinweise ergeben, dass das Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.Weitere Informationen zu Sprachstandsfeststellungen erhalten Sie beim Kommunalen Integrationszentrum des Rhein-Kreises Neuss, Oberstraße 91, 41460 Neuss, Kreishaus 2. Etage. Tel.: 02131/928-4011, oder per E-Mail unter ki(at)rhein-kreis-neuss.de. Mehr Infos hält der Infoflyer für Sie bereit: InfoflyerWann erfolgt die Einschulung?In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden.Wie lange dauert die Schulpflicht?Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet vorher, wenn die Schüler oder der Schüler einen der nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Durchläuft eine Schülerin oder ein Schüler die Schuleingangsphase in drei Jahren, wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitpflichtschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule, im Falle des Abbruchs der Berufsausbildung durch den Besuch eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Berufsschule. Die Schulaufsichtsbehörde kann in Ausnahmefällen zulassen, dass Schulpflichtige im zehnten Jahr der Schulpflicht einen Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen die Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden.Die Schulpflicht zum Besuch der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie Geistige Entwicklung dauert elf Schuljahre.Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können, wenn das Bildungsziel der Förderschule in anderer Weise nicht erreicht werden kann und Hilfen nach dem SGB VIII erforderlich sind, auf Vorschlag des Jugendamtes und mit Zustimmung der Eltern durch die Schulaufsichtsbehörde auch in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, so ist eine Entscheidung nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches herbeizuführen.Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges der Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II.Die Schulpflicht endet vor den in den beiden vorgenannten Absätzen festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Feststellung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft.Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, so lange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.Wer ist für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich?Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.Bei Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme auch der oder dem Auszubildenden oder der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber (Mitverantwortliche für die Berufserziehung); sie zeigen der Berufsschule den Beginn und die Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses an.Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen einzuwirken. Bleibt die pädagogische Einwirkung erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule von der für den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden; dafür gelten die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges.Sind ausländische Kinder und Jugendliche schulpflichtig?Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im übrigen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen haben.

    Online-Dienst

    Schulaufnahme und Schulpflicht

    ID: L100002_122791882

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 11 und 12 müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 12 B müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die Berufsausbildung/die Berufserfahrung muss an den schulischen Fachrichtungen oder den fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.

    Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) müssen Sie die Fachhochschulreife besitzen und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen. Die Berufsausbildung/die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt orientieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Fachoberschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bildungsgang Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B

    • wird in einem Vollzeitschuljahr oder
    • alternativ in zwei Teilzeitschuljahren oder
    • in Teilzeitform in den beiden letzten Jahren parallel zu einer dualen Berufsausbildung angeboten.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-c/index.html https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-d/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Aufnahme an einer Fachoberschule nach Analge C APO-BK, Aufnahme an einer Fachoberschule nach Anlage D APO-BK, FOS 11/12, Allgemeine Hochschulreife, FOS 12B, Abitur, Erwerb erster beruflicher Erfahrungen und der Fachhochschulreife, FOS 13, fachgebundene Hochschulreife

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English