Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

    Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung online anmelden können.

    Beschreibung

    Ihr Ziel:

    Berufliche Orientierung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

    Sofern Sie sich für die Ausbildungsvorbereitung entscheiden, werden Sie bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Sie Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses möglich.

    Unterricht

    Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.

    In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen Sie als Schülerin oder Schüler dieses Bildungsganges an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

    In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.

    Abschlüsse

    • Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
    • Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
    • Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
    • Duale Berufsausbildung

    Über die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulbewerbung.de ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über schulbewerbung.de die Anmeldung an Berufsschulen (duale Ausbildung) erfolgen. Für die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen möglich sein. In einem weiteren Schritt wird dann auch die Anmeldung an einer Grundschule digitalisiert. Unabhängig zu dem elektronischen Verfahren können Sie sich oder Ihr Kind aber auch vor Ort anmelden Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst haben für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen. Für Kommunen und Schulen ist schulbewerbung.de mehr als nur ein Informations- und Anmeldeportal. Die Plattform ist vielmehr auch als Steuerungs- und Planungsinstrument, eignet zur Überwachung der Schulpflicht und der Anschlusssicherung von Schüler*innen sowie als Statistik-Tool. Auch Ausbildungsbetriebe können am System partizipieren und ihre Auszubildenden an Berufsschulen anmelden.

    Online-Dienst

    Schulübergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Sekundarstufe II

    ID: L100002_123331638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulen - Fachbereich 40

    Beschreibung

    Der Fachbereich Schulen nimmt Aufgaben des Schulträgers Stadt Leverkusen wahr. Die Mitarbeiter beraten und unterstützen die Schulen und die Bürger.Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit der Schulen mit den anderen Bereichen der Verwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4001

    Fax: 0214 406-4099

    E-Mail: 40@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer

    • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
    • die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
    • sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
    • keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Ausbildungsvorbereitung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend nach Vorlage aller Unterlagen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schulpflicht

    Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW).

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/ausbildungsvorbereitung-anlage-a/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Berufliche Orientierung, Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung, berufsvorbereitende Maßnahmenträger, Berufsvorbereitung, Berufsgrundschuljahr (veraltet)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English