Ausbildungsvorbereitung Aufnahme
Beschreibung
Ihr Ziel:
Berufliche Orientierung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
Sofern Sie sich für die Ausbildungsvorbereitung entscheiden, werden Sie bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Sie Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses möglich.
Unterricht
Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.
In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen Sie als Schülerin oder Schüler dieses Bildungsganges an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.
Abschlüsse
- Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
- Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses
Anschlussmöglichkeiten:
- Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
- Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
- Duale Berufsausbildung
Über die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung entscheidet die Schulleitung.
Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Schulübergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Sekundarstufe II
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Schulen - Fachbereich 40
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
Voraussetzungen
In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
- die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
- sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
- keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
Rechtsgrundlage(n)
SchulG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
APO-BK:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000591
VO-DV I:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000576
Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Ausbildungsvorbereitung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Berufliche Orientierung, Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung, berufsvorbereitende Maßnahmenträger, Berufsvorbereitung, Berufsgrundschuljahr (veraltet)