Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

    Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung online anmelden können.

    Beschreibung

    Ihr Ziel:

    Berufliche Orientierung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

    Sofern Sie sich für die Ausbildungsvorbereitung entscheiden, werden Sie bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Sie Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses möglich.

    Unterricht

    Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.

    In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen Sie als Schülerin oder Schüler dieses Bildungsganges an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

    In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.

    Abschlüsse

    • Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
    • Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
    • Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
    • Duale Berufsausbildung

    Über die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einschulung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert der Fachbereich Schulen die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden. Vorzeitige Einschulung Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Schüler Online Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über Schüler Online die Anmeldung an Weiterbildungskollegs erfolgen. Bis zum Schuljahreswechsel September 2023 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen, inkl. Grundschule, möglich sein. Lediglich die Anmeldung an einer Förderschule ist noch kein Bestandteil der Entwicklungen, sondern soll in einer weiteren Ausbaustufe bearbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, haben Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen.

    Online-Dienst

    Schulaufnahme und -wechsel

    ID: L100002_122964711

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulen - 40.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4a

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer

    • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
    • die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
    • sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
    • keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Ausbildungsvorbereitung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend nach Vorlage aller Unterlagen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schulpflicht

    Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW).

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/ausbildungsvorbereitung-anlage-a/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Berufliche Orientierung, Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung, berufsvorbereitende Maßnahmenträger, Berufsvorbereitung, Berufsgrundschuljahr (veraltet)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English