Fachschule Aufnahme

    Fachschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Studierende für die Aufnahme an einer Fachschule online anmelden können.

    Beschreibung

    Als Studierende der Fachschule verfolgen Sie das Ziel der beruflichen Weiterbildung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

    Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf Ihrer beruflichen Erstausbildung sowie Berufserfahrungen auf. Als Absolventin oder Absolvent einer Fachschule qualifizieren Sie sich für Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Einrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen befähigen die Fachschulen ihre Studierenden zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.

    Unterricht

    Als Studierende oder als Studierender der Fachschule erwerben Sie in der Vollzeitform in der Regel nach zwei Jahren Vollzeitunterricht einen Abschluss. Viele Fachschulbildungsgänge werden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.

    Abschlüsse

    • Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten Sie einen staatlichen Berufsabschluss.
    • Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechenden unterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Gegebenenfalls kann über zusätzliche Unterrichtsangebote auch eine berufliche Zusatzqualifikation erworben werden.

    Berufsabschlüsse

    • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter " mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
    • In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter " vergeben.
    • Der Fachschulabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet.

    Anschlussmöglichkeit

    Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.

    Über die Aufnahme an einer Fachschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 9 bzw. Klasse 10) beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (§ 38 Schulgesetz NRW)Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende dieses Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig.Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. (§ 38 Schulgesetz NRW)Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule (§ 22 SchulG NRW).In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Die Bewerbung der Auszubildenden an einem Berufskolleg erfolgt über das Internetportal "Schüler Online" (www.schueleranmeldung.de). Die/der Schülerin/Schüler kann sich dort mit einem Passwort (wird von der abgebenden Schule übermittelt) selbst anmelden oder der jeweilige Betrieb übernimmt die Anmeldung. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule eingereicht werden . Bei Fragen hilft die abgebende Schule bzw. das jeweilige Berufskolleg.Berufsschule - Berufsfachschule - Fachoberschule - Fachschule Berufsschule Unter dem Sammelbegriff "Berufsschule" werden folgende Bildungsgänge zusammengefasst: Fachklassen des dualen Systems, Berufsorientierungsjahr (Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, für Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss) Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis Berufsfachschule Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen ist vielfältig und reicht von dem Erwerb der Fachoberschulreife bis zur allgemeinen Hochschulreife und von der Vermittlung beruflicher Kenntnisse bis zur Berufsausbildung. Die Berufsfachschule bietet ausschließlich Vollzeitbildungsgänge an, die je nach angestrebtem Abschluss ein bis vier Jahre dauern.Sie gliedert sich in: die Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder eine berufliche Grundbildung vermittelt. Sie ermöglicht zugleich den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. die "Höhere" Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Sie ermöglicht gleichzeitig den Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife. das Berufliche Gymnasium, das einen Berufsabschluss nach Landesrecht oder berufliche Kenntnisse vermittelt. Es ermöglicht gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Fachoberschule Die Fachoberschule vermittelt in ein- und zweijährigen Bildungsgängen erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife. Für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife wird darüber hinaus die Möglichkeit geboten, in einem einjährigen Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 13) die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Fachschule Die Fachschule vermittelt, aufbauend auf eine berufliche Erstausbildung, eine berufliche Weiterbildung und ermöglicht in den mindestens zweijährigen Bildungsgängen zusätzlich den Erwerb der Fachhochschulreife. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen staatlichen Abschluss, beispielsweise als staatlich geprüfte Technikerin / staatlich geprüfter Techniker. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt ebenfalls an Fachschulen.Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf den speziellen Seiten des Schulministeriums zur Berufsbildung NRW. (Quelle: www.schulministerium.de)

    Online-Dienst

    Fachschule Aufnahme

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Benno-Elkan-Allee 2

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179942@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Berufskolleg WIHOGA,Priv.Wirtschaftssch. f. Hotellerie, Gastronomie, Handel und Dienstleistungen - Dortmund, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rombergpark 38-40

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179980@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Anna-Zillken-Berufskolleg Schule der Sek.II in freier Trägerschaft d.Sozialdienst kath.Frauen Gesamtver.e.V, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Arndtstr. 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 180014@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Brügmannstraße 21

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179930@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Gronaustr. 4

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 180040@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 25-27

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13400

    Fax: +49 231 50-13400

    E-Mail: schule@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rudolf Steiner Berufskolleg Dortmund e.V. Berufskolleg - Sekundarstufe II, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Mergelteichstr. 45

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 191516@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Str. 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 180051@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Hacheneyer Str. 185

    44265 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 179991@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Robert-Schuman-Berufskolleg der Stadt Dortmund - Sekundarstufe II -, Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Moog-Platz 15

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: 184123@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
    • im Fachbereich Sozialwesen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und ein entsprechender Berufsschulabschluss (soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand) sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.

    Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können Sie als Studierende oder Studierender die geforderte einjährige Berufserfahrung während der Fachschulbesuchs ableisten.

    Für die Fachbereiche Informatik, Sozialwesen und Wirtschaft, zusätzlich der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Im Fachbereich Sozialwesen kann der Nachweis der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung durch abschließend festgelegte andere Qualifikationen ersetzt werden.

    Sie können sich direkt an dem Berufskolleg Ihrer Wahl informieren, ob Sie die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Berufsschulpflicht kann wie folgt erfüllt werden: Ausbildung/Lehre Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Jugendlichen an dem zuständigen Berufskolleg anzumelden. In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt.Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen.Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan. Schulische Ausbildung a) Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule b) Besuch eines Berufskollegs (Möglichkeit einer höher qualifizierten Ausbildung, Teilnahme am Dualen System, Besuch eines Vollzeit-Bildungsgangs), s. auch Leistungsbeschreibung Maßnahmen zur Berufsvorbereitung (z.B. Berufsorientierungs-/Berufsgrundschuljahr, Maßnahmen verschiedener Träger) Die Berufsvorbereitung hat das Ziel, den Einstieg in das Berufsleben - insbesondere in Ausbildung - zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 22 ff Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Rechtsgrundlagen für Berufskollegs§ 38 ff SchulG NRW Schulpflicht in der Sek. II

    Verfahrensablauf

    • Die Studierenden können die Anmeldung zur Fachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewerbungen an den Berufskollegs sind grundsätzlich nur in Februar möglich. Im Oktober/November bieten manche Berufskollegs für interessierte Jugendliche einen Tag der offenen Tür an (Karl-SchillerBK und Konrad-KleppingBK im Januar!). Bei Interesse bitte den genauen Termin bei dem jeweiligen Berufskolleg erfragen. (Bitte beachten: An den Karnevalstagen sind Anmeldungen zum Teil gar nicht oder nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Berufskollegs möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Berufskolleg vorab telefonisch in Verbindung).Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist persönlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Besuch der Fachschule des Sozialwesens dauert in der Regel drei Jahre. Das dritte Jahr ist in Form eines Berufspraktikums organisiert.

    Auch wer sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befindet, kann in die Fachschule aufgenommen werden, wenn die Schule eine inhaltliche Verknüpfung der Fachschulausbildung mit der beruflichen Erstausbildung vorsieht.

    Der Nachweis von einschlägigen hochschulischen Qualifikationen kann zu einer Anrechnung auf den Besuch des Fachschulbildungsganges führen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welches BK ist für mich zuständig?: Zum 01.08.2008 wurden die Schulbezirke für Berufsschulen aufgehoben (§ 84 Abs. 1 SchulG NRW). Jeder/ Jede Auszubildende hat nunmehr Anspruch auf den Besuch der Berufschule, die seiner/ ihrer Ausbildungsstätte am nächsten ist. Auszubildende können im Rahmen der Aufnahmekapazität und wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt auch eine andere, insbesondere wohnortnähere Berufsschule wählen (§ 46 SchulG NRW). Entscheidend für die Berufsschulwahl sind nach wie vor die Fachrichtung der jeweiligen Berufskollegs (kaufmännisch oder gewerblich) und die dort angesiedelten Ausbildungsberufe. Kann ich auch ein privates BK besuchen?: Ja. Über die Aufnahmevoraussetzungen und die näheren Konditionen informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen privaten Berufskollegs. Welche Möglichkeiten haben Seiteneinsteiger, ausländische Jugendliche?: Die Berufskollegs beschulen ausschließlich deutschsprachige Schüler. Lediglich das Paul-Ehrlich Berufskolleg verfügt über eine Klasse, in der ausländische Schüler mit geringen Deutschkenntnissen unterrichtet werden (sog. Berufsorientierungsjahr und Berufsgrundschuljahr). Anmeldungen sind nur im Februar möglich. Darüber hinaus können ausländische Jugendliche sich bei folgenden Einrichtungen beraten und informieren lassen: Flyer Kompetenz-Argentur: http://www.kompetenzagentur-dortmund.de Wer beantwortet weitere Fragen?: Fragen zu den Bildungsgängen beantworten die jeweiligen Berufskollegs. Hier gibt es Fachkräfte, die über die zahlreichen Bildungsmöglichkeiten beraten (s. Liste) Das Regionale Bildungsbüro (RBB) des Fachbereichs Schule berät und unterstützt nicht "versorgte" Jugendliche und deren Eltern nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule (Abgang nach Klasse 9 oder 10). Die Mitarbeiterin des RBB, Frau Phyllis Paul, ist unter der Telefonnummer 50-27093 zu erreichen. Falls eine persönliche Beratung gewünscht wird, ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Wer überwacht die Berufsschulpflicht?: Ein Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden (§47 Abs. 2 SchulG NRW). Die abgebende Schule hat demnach die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen. Was passiert bei Nichterfüllen der Schulpflicht?: Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind am Schulunterricht regelmäßig teilnimmt. Bei Schülern im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung auch dem/der Auszubildenden oder dem Arbeitgeber. Lehrer/innen und Schulleitung sind verpflichtet Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Besuch anzuhalten und auf die Eltern und auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (Arbeitgeber) einzuwirken. Bleibt dies erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) von der zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Das Jugendamt ist über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. Die Eltern können von der Aufsichtsbehörde durch Zwangsmittel (z.B. Bußgeld) zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden (§ 41 SchulG NRW). Wer ist die Schulaufsichtsbehörde?: Die Schulaufsichtsbehörde für die Berufskollegs ist die Bezirksregierung Arnsberg, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg, Tel: 02931/82-0. Was ist das "Duale System"?: In der Berufsausbildung werden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsausbildung wird an verschiedenen Lernorten durchgeführt. Lernorte sind die Betriebe und die Berufskollegs (Duales System) bzw. sonstige Bildungseinrichtungen. Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, die u.a. betriebliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen regelt. Für den Unterricht im Berufskolleg gibt es für jeden Beruf einen eigenen Lehrplan.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter, Studieren an einer Fachschule, Berufliche Weiterbildung, Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter, Anmeldung an einer Fachschule, Zusatzqualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English