Fachschule Aufnahme

    Fachschule Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Studierende für die Aufnahme an einer Fachschule online anmelden können.

    Beschreibung

    Als Studierende der Fachschule verfolgen Sie das Ziel der beruflichen Weiterbildung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

    Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf Ihrer beruflichen Erstausbildung sowie Berufserfahrungen auf. Als Absolventin oder Absolvent einer Fachschule qualifizieren Sie sich für Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Einrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen befähigen die Fachschulen ihre Studierenden zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.

    Unterricht

    Als Studierende oder als Studierender der Fachschule erwerben Sie in der Vollzeitform in der Regel nach zwei Jahren Vollzeitunterricht einen Abschluss. Viele Fachschulbildungsgänge werden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.

    Abschlüsse

    • Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten Sie einen staatlichen Berufsabschluss.
    • Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechenden unterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Gegebenenfalls kann über zusätzliche Unterrichtsangebote auch eine berufliche Zusatzqualifikation erworben werden.

    Berufsabschlüsse

    • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter " mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
    • In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter " vergeben.
    • Der Fachschulabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet.

    Anschlussmöglichkeit

    Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.

    Über die Aufnahme an einer Fachschule entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulbewerbung.de ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über schulbewerbung.de die Anmeldung an Berufsschulen (duale Ausbildung) erfolgen. Für die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen möglich sein. In einem weiteren Schritt wird dann auch die Anmeldung an einer Grundschule digitalisiert. Unabhängig zu dem elektronischen Verfahren können Sie sich oder Ihr Kind aber auch vor Ort anmelden Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst haben für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen. Für Kommunen und Schulen ist schulbewerbung.de mehr als nur ein Informations- und Anmeldeportal. Die Plattform ist vielmehr auch als Steuerungs- und Planungsinstrument, eignet zur Überwachung der Schulpflicht und der Anschlusssicherung von Schüler*innen sowie als Statistik-Tool. Auch Ausbildungsbetriebe können am System partizipieren und ihre Auszubildenden an Berufsschulen anmelden.

    Online-Dienst

    Schulübergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Sekundarstufe II

    ID: L100002_123331644

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung - Sekundarstufe II -, Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 211

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 172236@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geschwister-Scholl-Berufskolleg Städt. Berufskolleg für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik, Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 207-209

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 172250@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatl. anerk. Berufskolleg, Werkberufs- schule u. Fachsch. f. Technik - Chemie- technik-der Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Allee 80

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 172224@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Berufskolleg des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen - Schule der Sekundarstufe II -, Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergstr. 21-23

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 187331@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
    • im Fachbereich Sozialwesen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und ein entsprechender Berufsschulabschluss (soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand) sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.

    Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können Sie als Studierende oder Studierender die geforderte einjährige Berufserfahrung während der Fachschulbesuchs ableisten.

    Für die Fachbereiche Informatik, Sozialwesen und Wirtschaft, zusätzlich der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Im Fachbereich Sozialwesen kann der Nachweis der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung durch abschließend festgelegte andere Qualifikationen ersetzt werden.

    Sie können sich direkt an dem Berufskolleg Ihrer Wahl informieren, ob Sie die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Studierenden können die Anmeldung zur Fachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Besuch der Fachschule des Sozialwesens dauert in der Regel drei Jahre. Das dritte Jahr ist in Form eines Berufspraktikums organisiert.

    Auch wer sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befindet, kann in die Fachschule aufgenommen werden, wenn die Schule eine inhaltliche Verknüpfung der Fachschulausbildung mit der beruflichen Erstausbildung vorsieht.

    Der Nachweis von einschlägigen hochschulischen Qualifikationen kann zu einer Anrechnung auf den Besuch des Fachschulbildungsganges führen.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter, Studieren an einer Fachschule, Berufliche Weiterbildung, Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter, Anmeldung an einer Fachschule, Zusatzqualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English