Lehramtsprüfung Anerkennung
Beschreibung
Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Online-Dienst
Lehramtsprüfung Anerkennung für Nordrhein-Westfalen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 46 - Lehreraus- und -fortbildung -
Adresse
Postanschrift
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Master-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
- Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
- ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
- amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Master-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
- Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
- ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Formulare
- Antragsformular
- Bezirksregierung Münster - Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern (bezreg-muenster.de)
- Online Verfahren möglich
- Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen
- Schriftform erforderlich
- persönliches Erscheinen nicht nötig
- Antragsformular
- Bezirksregierung Münster - Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern (bezreg-muenster.de)
- Online Verfahren möglich
- Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen
- Schriftform erforderlich
- persönliches Erscheinen nicht nötig
Voraussetzungen
Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW
§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW
Verfahrensablauf
Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist
- wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
- werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
- ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.
Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist
- wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
- werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
- ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
- Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
- Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
- Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs -> BezReg Düsseldorf
- Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
- Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
- Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
- Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
- Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs -> BezReg Düsseldorf
- Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Grundschule, Gesamtschule, Staatsprüfung, Vorbereitungsdienst Lehramt, Mittelschule, Referendariat, Sekundarschule, Sonderpädagogische Förderung, Förderschulen, Berufskolleg, Lehramtsstudium, Einstellung, Gymnasium, Sekundarstufen I und II, Regionale Schule, Lehrerlaubnis, Regelschule, Schuldienst, Grund- und Hauptschule, Vorbereitungsdienst, Realschule