ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung

    ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung

    Beschreibung

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihre ausländische Qualifikation  einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

    Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

    Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Behörde muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienst

    Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen - Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

    ID: L100002_123416836

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Mit dem "Anerkennungs-Finder" finden Sie mit wenigen Klicks auch die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist.

    Zuständigkeit

    Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch:

    Tel.: +49 30 1815-1111

    Erreichbarkeit:

    Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
    Di: 09:00 - 15:00 Uhr
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
    Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 15:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Für die Antragstellung gibt es 2 grundsätzliche Voraussetzungen:

    • Sie habeneine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
    • Sie wollen in Deutschland arbeiten.

    In manchen Fällen gibt es noch zusätzliche Voraussetzungen. Genaue Informationen finden Sie im Anerkennungs-Finder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter "Gesetzliche Grundlagen".

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung der Urkunde: 60,00 € Sollte ein Sprachtest notwendig sein, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Informationsportal "Anerkennung in Deutschland", Bundesinstitut für Berufsbildung

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausländische Qualifikation, BQRL, Anerkennungsgesetz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, BQFG, Reglementierter Beruf, Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung, Diplomanerkennung, ZAB, Anerkennung in Deutschland, Nicht reglementierter Beruf, Niederlassungsfreiheit, Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, BQ-Portal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de