Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichepsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut abgeben
Wenn Sie auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, müssen Sie dies schriftlich erklären.
Beschreibung
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Online-Dienst
Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-Psychotherapeut Entgegennahme
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Verzichtserklärung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Fristen
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 29.09.2023
Stichwörter
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin, Verzicht, Approbation