• Kirchhundem (Landkreis Olpe, Nordrhein-Westfalen)
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Beschreibung

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Podologinnen und Podologen

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann. 
 

Online-Dienste

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen für Nordrhein-Westfalen

ID: L100002_121600372

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

ID: L100002_137396476

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Adresse

Postanschrift

Domplatz 1-3

48143 Münster

Kontakt

Telefon Festnetz: 0251 411-1679

Fax: Nicht vorhanden

E-Mail: info@egbr.de

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Bezirksregierung Münster Dezernat 16

Adresse

Hausanschrift

Domplatz 1-3

48143 Münster

Kontakt

Telefon Festnetz: 0251/411-1679

Fax: 0251/411-81679

E-Mail: egbr@brms.nrw.de

Version

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

Fristen

Geltungsdauer 5 Jahre

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

2 Wochen bis 8 Wochen

2 bis 8 Wochen

Kosten

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.: Verwaltungsgebühr 40.00 EUR

Weitere Informationen

Informationen zum elektronischen Gesundheitsberuferegister auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster https://www.egbr.de/

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 23.07.2024

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

eGBR, Notfallsanitäter, TI, Logopäde, Physiotherapeutin, Notfallsanitäter, elektronischer Heilberufsausweis, Gesundheitspflegerin, elektronischer Heilberufsausweis, Krankenpfleger, Vertrauensdiensteanbieter, VDA, Podologin, eHBA, Altenpflegerin, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, TI, elektronisches Gesundheitsberuferegister, Hebamme, Heilberufsausweis, Altenpfleger, Altenpfleger, elektronisches Gesundheitsberuferegister, Telematikinfrastruktur, Heilberufsausweis, Physiotherapeut, Logopädin, Physiotherapeut, Ergotherapeut, Physiotherapeutin, eHBA, Podologe, Notfallsanitäterin, Notfallsanitäterin, Hebamme, Leistungserbringer, VDA, Krankenpflegerin, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, Heilberufeausweis, Leistungserbringer, Gesundheitspflegerin, Vertrauensdiensteanbieter, Heilberufeausweis, Krankenpfleger, Gesundheitspfleger, Gesundheitspfleger, Ergotherapeutin, Altenpflegerin, Krankenpflegerin, eGBR

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English