Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r) Bademeisterin / Bademeister Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert.

    Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister" führen und in dem Beruf arbeiten. 

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Meldung Selbständiger im Heilberuf und die Praxiseröffnung können Sie online (siehe roter Button) durchführen.

    Online-Dienste

    Gesundheitsfachberufe - Meldung eines Beschäftigten

    ID: L100002_123422801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsfachberufe - Meldung Selbständiger im Heilberuf / Praxiseröffnung

    ID: L100002_123421874

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Mönchengladbach

    Beschreibung

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161256501

    E-Mail: gesundheitsamt@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
    • Nachweis über die Zuverlässigkeit; Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate, erfolgen.
    • ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
    • Da die Einrichtung nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht durch die örtlich zuständige Stelle zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sein muss, ist bitte den Antragspunkten eine Kopie des Ermächtigungsbescheides (liegt der Einrichtung vor) beizufügen. Alternativ kann die zuständige Stelle sowie Aktenzeichen und Datum des genannten Bescheides auf dem Praktikumsnachweis (bitte oben angeführtes Formular verwenden) vermerkt werden.
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    abhängig vom Einzelfall

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

    • die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    abhängig vom Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 05.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Berufsurkunde, Masseur, Medizinischer Bademeister, Medizinische Bademeisterin, Masseurin, Berufszulassung, Ausbildung, Berufserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English