Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen

    Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie

    ID: L100002_123335607

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • einen tabellarischen Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
    • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
    • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
    • einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
    • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

    Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

    • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
    • 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
    • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
    • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

    Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Personalausweis oder Reisepass Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde Einen tabellarischen Lebenslauf Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist) Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0) Einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut:in Einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzkunde Einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit las Physiotherapeut:in (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitsgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters) Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes Ein Nachweis über Strafverfahren Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt: Berufsausbildung Physiotherapie 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut:in, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden) Nachweis der abgelegten Aus- und Fortbildungen Hinweis: Das Gesundheitsamt behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Mindestens 25 Jahre alt sein,
    • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
    • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
    • Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mindestens 25 Jahre alt sein Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) § 1 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter:innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) am 17.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heilkunde, Physiotherapie, Heilpraktiker, Heilpraktikerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English