Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen

    Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz benötigt. Mit dieser Erlaubnis wird Ihnen ein breites heilkundliches Betätigungsfeld eröffnet. Es besteht auch die Möglichkeit, eine auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zu erteilen. Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern; auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz - HeilprG). Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wird nach bestandener Kenntnis-Überprüfung, bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen, erteilt. Die Kenntnis-Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Die mündlich-praktische Überprüfung absolvieren Sie im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung. Sollten Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, ist die Teilnahme an der mündlich-praktischen Prüfung nicht mehr möglich. Die nicht bestandene Prüfung kann nach erneuter Anmeldung beliebig oft wiederholt werden. Dies gilt auch, sollte der mündlich-praktische Teil nicht bestanden werden. Hier sind dann alle Teile zu wiederholen. Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils an jedem dritten Mittwoch im März und an jedem zweiten Mittwoch im Oktober statt. Im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung erhalten Sie die Einladung zur mündlich-praktischen Überprüfung.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

    ID: L100002_123426875

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsfachberufe - Meldung eines Beschäftigten

    ID: L100002_123421889

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsfachberufe - Meldung Selbständiger im Heilberuf / Praxiseröffnung

    ID: L100002_123421847

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • einen tabellarischen Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
    • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
    • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
    • einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
    • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

    Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

    • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
    • 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
    • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
    • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

    Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    vollständig ausgefüllter Antrag Fotokopie Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung. Beglaubigte Fotokopie Schulabschlusszeugnis. Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (nach Aufforderung) Amtliches erweitertes Führungszeugnis (nach Aufforderung)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Mindestens 25 Jahre alt sein,
    • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
    • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
    • Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    280,00 Euro für die schriftliche Überprüfung 110,00 Euro für die mündliche Überprüfung 60,00 Euro für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation bzw. 45,00 Euro die Versagung (§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW) 40,00 Euro bei Rücktritt oder Terminverschiebung anteilige Kosten für Beisitzer in der mündlichen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ca. 100,00 bis 150,00 Euro Bei kurzfristiger Absage werden zusätzlich die Kosten für den Druck der Klausur in Rechnung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) am 17.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heilkunde, Physiotherapie, Heilpraktiker, Heilpraktikerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English