Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

    Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz benötigt. Mit dieser Erlaubnis wird Ihnen ein breites heilkundliches Betätigungsfeld eröffnet. Es besteht auch die Möglichkeit, eine auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zu erteilen. Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern; auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz - HeilprG). Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wird nach bestandener Kenntnis-Überprüfung, bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen, erteilt. Die Kenntnis-Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Die mündlich-praktische Überprüfung absolvieren Sie im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung. Sollten Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, ist die Teilnahme an der mündlich-praktischen Prüfung nicht mehr möglich. Die nicht bestandene Prüfung kann nach erneuter Anmeldung beliebig oft wiederholt werden. Dies gilt auch, sollte der mündlich-praktische Teil nicht bestanden werden. Hier sind dann alle Teile zu wiederholen. Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils an jedem dritten Mittwoch im März und an jedem zweiten Mittwoch im Oktober statt. Im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung erhalten Sie die Einladung zur mündlich-praktischen Überprüfung.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

    ID: L100002_123426872

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsfachberufe - Meldung eines Beschäftigten

    ID: L100002_123414896

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Gesundheitsfachberufe - Meldung Selbständiger im Heilberuf / Praxiseröffnung

    ID: L100002_123421844

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag,
    • ärztliche Bescheinigung,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • ein tabellarischer Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie.

    Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

    • ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie,

    eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    vollständig ausgefüllter Antrag Fotokopie Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung. Beglaubigte Fotokopie Schulabschlusszeugnis. Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (nach Aufforderung) Amtliches erweitertes Führungszeugnis (nach Aufforderung)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die

    erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Absatz 2  Heilpraktikergesetz

    Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

    Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    280,00 Euro für die schriftliche Überprüfung 110,00 Euro für die mündliche Überprüfung 60,00 Euro für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation bzw. 45,00 Euro die Versagung (§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW) 40,00 Euro bei Rücktritt oder Terminverschiebung anteilige Kosten für Beisitzer in der mündlichen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ca. 100,00 bis 150,00 Euro Bei kurzfristiger Absage werden zusätzlich die Kosten für den Druck der Klausur in Rechnung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heilpraktikerin, Heilpraktiker, Heilkunde, Psychotherapie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de