Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld führt seit dem 01.01.2024 die Überprüfungen in den Berufen allgemeine Heilpraktikerin / allgemeiner Heilpraktiker sowie sektorale Heilpraktikerin / sektoraler Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie durch, sofern der Hauptwohnsitz der beantragenden Person im Regierungsbezirk Detmold liegt. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im Merkblatt.

    Online-Dienst

    Heilpraktikererlaubnis beantragen - allgemein

    ID: L100002_122696189

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Verwaltungsabteilung Team Allgemeine Verwaltung, Fachverwaltung und Gesundheitswesen Heilpraktikererlaubnisse

    Beschreibung

    Gesundheits-, Veterinär- und LebensmittelüberwachungsamtVerwaltungsabteilungTeam Allgemeine Verwaltung, Fachverwaltung und GesundheitswesenHeilpraktikererlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Dürkopp-Straße 5 - 9

    33602 Bielefeld

    Haus der Gesundheit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3406

    E-Mail: heilpraktiker@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
    • tabellarischer Lebenslauf
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
    • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
    • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
    • Nachweis über Strafverfahren
    • ggf. weitere Dokumente und Nachweise

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Online-Formular sind folgende Unterlagen für die Antragstellung hochzuladen: Nachweis über Ihre Meldeanschrift (z.B. Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung) tabellarischer Lebenslauf beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses Nachfolgend genannte Unterlagen sind erst nach Aufforderung einzureichen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): In dem Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre "persönliche Zuverlässigkeit" gegeben sein muss. Ärztliche Bescheinigung: Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker geeignet sein. Beide Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als drei Monate sein. Daher werden diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht benötigt und erst im weiteren Verlauf durch das Gesundheitsamt Bielefeld angefordert. Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie unter "Dokumente".

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
    • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde setzt unter anderem das Bestehen einer Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt voraus. Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Weitere Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold Mindestalter zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung: 25 Jahre Hauptschulabschluss oder anderer gleichwertiger oder höherwertiger Schulabschluss ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde Führungszeugnis als Nachweis der für die Ausübung der Heilkunde erforderlichen Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchst. i) der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz Gebührengesetz für das Land NRW Tarifstellen 12.1.12.9 und 12.1.12.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ist über den Online-Dienst "Heilpraktikererlaubnis beantragen" zu stellen. Antragstellung und Anmeldung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung erfolgen ebenfalls über den Online-Dienst "Heilpraktikererlaubnis beantragen". Mit Einreichen des Online-Formulars sind Sie verbindlich für den entsprechenden Termin angemeldet. Sie erhalten nach 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung. Falls noch Unterlagen fehlen, werden diese per E-Mail angefordert. Ca. drei Wochen vor der schriftlichen Kenntnisüberprüfung erhalten Sie eine Einladung zu dem Termin per Post. Über den Online-Dienst "Unterlagen nachreichen/Änderungen mitteilen" können Sie zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen nachreichen, Ihren Termin für die schriftliche Überprüfung absagen oder verschieben (sofern noch freie Plätze vorhanden sind) oder andere Informationen (z. B. Änderung der persönlichen Daten) übermitteln. Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst statt. Ab Januar 2024 können Sie sich innerhalb des Online-Antrags für Ihren Wunschtermin anmelden. Es werden ausschließlich Termine mit freien Plätzen angezeigt. Die Termine sind folgendermaßen festgelegt: Frühjahr: jeweils am 3. Mittwoch im März Herbst: jeweils am 2. Mittwoch im Oktober Die mündlich-praktische Überprüfung kann erst nach Bestehen des schriftlichen Teils absolviert werden. Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden die Termine für die mündlich-praktische Überprüfung zugeteilt. Der zugeteilte Termin ist nicht veränderbar. Wird die mündliche Kenntnisüberprüfung nicht erfolgreich abgelegt, ist die schriftliche Überprüfung ebenfalls erneut zu absolvieren. Bei Nichtbestehen einer der Überprüfungen ist ein neuer Antrag zu stellen und der Verfahrensablauf beginnt von vorn. Nach erfolgreichem Abschluss des Überprüfungsverfahrens erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde, Ihnen per Post übersandt wird.

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage bis 3 Monate

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Praxisanmeldung: Wenn Sie sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker niederlassen möchten, müssen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit nach § 1a GBerG NRW unter Vorlage der Heilpraktikerurkunde bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Dies kann formlos erfolgen. Praxishygiene: Bei Fragen zur Praxishygiene wenden Sie sich bitte an: Stadt Bielefeld Gesundheitsamt Infektionsschutz@bielefeld.de Herr Kruse, Tel. 0521 51-3885

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heilpraktiker Erlaubnis, Heilpraktikerin Erlaubnis, Naturheilkunde, Heilkunde, Heilpraktiker, Gesundheitsamt, Heilpraktikerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English