Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Hinweise für Gescher: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei in Angelegenheiten rund um die Themen Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Hinweise für Gescher: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile. Neben der Beratung übernimmt der Beistand folgende Aufgaben: Wir veranlassen als Notwendige, um die Vaterschaft festzustellen und machen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend. Falls erforderlich vertritt der Beistand die Interessen Ihres Kindes auch vor Gericht. Der Beistand informiert über Änderungen der Unterhaltshöhe und klärt regelmäßig die aktuellen Ansprüche Ihres Kindes mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Die Beistandschaft kann jederzeit - auch schon vor Geburt eines Kindes - eingerichtet werden und endet spätestens mit der Volljährigkeit Ihres Kindes. Besteht schon vorher kein Bedarf mehr, kann die Beistandschaft jederzeit beendet werden. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. AnsprechpersonenDie für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:Isselburg, Legden, SüdlohnFrau Nieburtelefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach VereinbarungVredenFrau Lasktelefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach VereinbarungRaesfeld, StadtlohnHerr Hövelbrinkstelefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach VereinbarungHeiden, VelenFrau Paßtelefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach VereinbarungGescher, Heek, RekenFrau Steverdingtelefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach VereinbarungRhede, SchöppingenFrau Meyertelefon. Sprechzeiten:montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Beschreibung

    Wir machen uns stark für Familien.Der Fachbereich Jugend und Familie engagiert sich für das Wohl und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Er bietet Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen wie Familienrecht, Erziehung oder Bildung. Ziel ist es, gute Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen zu schaffen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Der Fachbereich ist vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger da. In den drei Nebenstellen Gescher, Stadtlohn und Rhede vermitteln Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen die verschiedensten Angebote der Jugendhilfe. Zentrale Kontakte Kreishaus Borken: +49 2861 681-1467 Nebenstelle Gescher: +49 2861 681-1480 Nebenstelle Rhede: +49 2861 681-1490 Nebenstelle Stadtlohn: +49 2861 681-1470

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Die Abteilung Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss im Kreis Borken unterstützt Alleinerziehende und ihre Kinder bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Sie bietet Beratung, Hilfe bei der Klärung der Vaterschaft, Übernahme von Beistandschaften und Unterhaltsvorschussleistungen.Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen der Eltern. Sobald die Eltern nicht mehr in Haushaltsgemeinschaft leben, kommt es teilweise dazu, dass der sogenannte Barunterhalt nicht geleistet wird. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erbracht werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Öffnungszeiten

    Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr freitags: 8.30 - 12.30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.zurück zur Seite Vaterschaft, Unterhalt & Sorgerecht

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterhalt, Beistandschaft kündigen, Beistandschaft loswerden, getrenntlebend, Scheidung, Ehescheidung, Beistand, Jugendamt, Vaterschaft, Trennung, Alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation