Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Die Abteilung Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss im Kreis Borken unterstützt Alleinerziehende und ihre Kinder bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Sie bietet Beratung, Hilfe bei der Klärung der Vaterschaft, Übernahme von Beistandschaften und Unterhaltsvorschussleistungen.Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen der Eltern. Sobald die Eltern nicht mehr in Haushaltsgemeinschaft leben, kommt es teilweise dazu, dass der sogenannte Barunterhalt nicht geleistet wird. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erbracht werden.

Adresse

Hausanschrift

Burloer Straße 93

46325 Borken

Öffnungszeiten

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr freitags: 8.30 - 12.30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.zurück zur Seite Vaterschaft, Unterhalt & Sorgerecht

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 23.11.2024

Sprachversion

Deutsch

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Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English