Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden fürdie Feststellung der Vaterschaft oderdie Geltendmachung des Kindesunterhalts. Dabei kann das Jugendamt als Beistand für das jeweilige Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist.Wann kann eine Beistandschaft beantragt werden?Vor oder nach der Geburt eines KindesNach der Trennung, auch wenn die Eltern noch verheiratet sindBeistandschaft oder Beratung/ Unterstützung?Alleinerziehende haben die Wahl: Sie können sich von den Mitarbeiterinnen im Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Dann bleibt die Verantwortung beim alleinerziehenden Elternteil, und dieser bestimmt das Vorgehen alleine. Sie können aber auch formal eine Beistandschaft einrichten. Dann übernimmt das Jugendamt die volle Verantwortung dafür, dass der Unterhalt vollständig und korrekt durchgesetzt wird.Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?Werdende, alleinstehende Mütter bzw. VäterElternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder ScheidungJunge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch Zuständigkeiten Ihre Ansprechpartnerin für das Sachgebiet "Beistandschaften" richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.Frau HoppeBuchstaben A-FTelefon: 02832 122-610Frau PetkensBuchstaben G-PTelefon: 02832 122-607Frau PeiterBuchstaben Q-ZTelefon: 02832 122-640Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an die zuständige Sachbearbeiterin.

    Online-Dienst

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    ID: L100002_125747275

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 5.2 - Verwaltung Jugendamt

    Beschreibung

    In der Abteilung "Verwaltung Jugendamt" werden sowohl Beiträge für Kinderbetreuungsangebote (z. B. für den Besuch einer Kindertageseinrichtung) berechnet als auch Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen. Außerdem können sich Eltern hier zu Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundungen, Vormundschaften, usw. beraten lassen und diese dort auch beantragen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoogeweg 71

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: jugendamt@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-851

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterhalt, Beistandschaft kündigen, Beistandschaft loswerden, getrenntlebend, Scheidung, Ehescheidung, Beistand, Jugendamt, Vaterschaft, Trennung, Alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de