Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei der Feststellung der Vaterschaft der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil. Feststellung der Vaterschaft Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes. Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren. Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    Online-Dienst

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    ID: L100002_121768629

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen. Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf. Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterhalt, Beistandschaft kündigen, Beistandschaft loswerden, getrenntlebend, Scheidung, Ehescheidung, Beistand, Jugendamt, Vaterschaft, Trennung, Alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de