Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Wenn Sie gehörlos sind oder Ihre Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gehörlosengeld bekommen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Wenn Sie gehörlos sind oder Ihre Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gehörlosengeld bekommen.

    Beschreibung

    Sie haben als Mensch mit einer Gehörlosigkeit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 77,- Euro monatlich.

    Sie haben Ihre Behinderung bereits seit Geburt oder bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind. 

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Sie haben als Mensch mit einer Gehörlosigkeit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von EUR 77 monatlich.

    Sie haben Ihre Behinderung bereits seit Geburt oder bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind. 

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Hilfe für Gehoerlose LVR

    ID: L100002_127070138

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121600369

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 / Abteilung 74.40

    Adresse

    Postanschrift

    Siegburger Straße 203

    50679 Köln

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Leistungen - 50.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel).
    • Nachweis über die Gehörlosigkeit oder Taubheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Gehörlosigkeit oder Taubheit
      • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Gl" (gehörlos)
    • Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
    • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
    • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel).
    • Nachweis über die Gehörlosigkeit oder Taubheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Gehörlosigkeit oder Taubheit
      • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Gl" (gehörlos)
    • Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
    • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
    • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie gelten als gehörlos mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbenen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen. 

    Sie haben einen durch Ihre Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit entstandenen Mehraufwand.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Sie gelten als gehörlos mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbenen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen. 

    Sie haben einen durch Ihre Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Hilfe für Gehörlose bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.

    Sie können den Antrag auf Hilfe für Gehörlose auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.

    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Hilfe für Gehörlose.

    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Sie können Hilfe für Gehörlose bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.

    Sie können den Antrag auf Hilfe für Gehörlose auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.

    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Hilfe für Gehörlose.

    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

    Fristen

    Sie erhalten die Hilfe für Gehörlose ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Sie erhalten die Hilfe für Gehörlose ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Kosten

    keine Antragsgebühren; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    keine Antragsgebühren; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen

    Weitere Informationen

    Informationen zu Hilfe für Gehörlose beim Landschaftsverband Rheinland (LVR): https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/gehoerlosengeld/gehoerlosengeld.jsp#section-580804 Informationen zu Hilfe für Gehörlose beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/ Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.: https://www.gehoerlosen-bund.de/gesetze/geh%C3%B6rlosengeld

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

    Informationen zu Hilfe für Gehörlose beim Landschaftsverband Rheinland (LVR): https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/gehoerlosengeld/gehoerlosengeld.jsp#section-580804 Informationen zu Hilfe für Gehörlose beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/ Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.: https://www.gehoerlosen-bund.de/gesetze/geh%C3%B6rlosengeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 03.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit, Behinderungsbedingt, Nachteilsausgleich, Ausgleich, Merkzeichen, Nichthören, HNO-OP, Ohren, Ohrenbehandlung, Gehör, Implantat, Ohrenoperation, Mehraufwand, gehörlos, Schwerbehinderung, Taubheit, Hörgerät, Leistung, Geld, schwerhörig, HNO, Taub, OP, Unterstützung, Gehörlosengeld, GHBG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de