Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:

    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
    • in besonderen Lebenslagen
    • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beratung/ finanzielle Förderung für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sowie deren Arbeitgeber*innenDie Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellten, zu sichern. Dazu bietet sie begleitende Hilfen im Arbeitsleben an, insbesondere Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung bzw. ihnen gleichgestellte Menschen: Finanzielle Leistungen für technische ArbeitshilfenHilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes - nur für Selbständige und BeamteHilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung - nur für Selbständige und BeamteHilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Vermeidung von ArbeitslosigkeitLeistungen an Arbeitgeber*innen: Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen technischen ArbeitshilfenDie Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" unterstützt Sie bei der Antragstellung und steht Ihnen beratend zur Seite.Wichtige Hinweise: Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.

    Online-Dienst

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    ID: L100002_123927386

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstraße 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-23340

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23340

    E-Mail: behindertemenschenimberuf@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • Ggfs. Kostenvoranschläge

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

    oder

    • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

    oder

    • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder eine durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellte Gleichstellung vor.Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.Es ist nicht vorrangig ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten-oder Unfallversicherung) oder auch der Beschäftigungsbetrieb selbst zuständig.Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz können nur diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte erhalten, die nicht erwerbstätig sind oder deren bisheriges Arbeitsverhältnis von Kündigung bedroht ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

    Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

    Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

    Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten in Niedersachsen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

    Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das niedersächsische Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

    Berufliche Orientierung: Entsprechende Leistungen befinden derzeit nicht im Leistungskatalog des niedersächsischen Integrationsamtes.

    Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 3 Wochen möglich.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Leistung ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung am 15.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Integrationsamt, Integrationsfachdienst, psychosoziale Betreuung, schwerbehindert, Arbeitsagentur, Vertrauenspersonen, Bildungsmaßnahmen, Rehabilitationsträger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English