Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:

    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
    • in besonderen Lebenslagen
    • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Wir beraten Sie als schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Berufsleben Betriebe und Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen Betriebs- und Personalräte, Vertretungen für Mitarbeitende Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen alle Menschen, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben Wir beraten und begleiten Sie zu folgenden Themen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben - zum Beispiel eine behinderungsgerechte Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes Psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst Beratung in Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen und Begleitung des Kündigungsverfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsverfahren Wer ist schwerbehindert? Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Wer ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt? Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter der Service-Nummer: 0800 4 5555 00. Wir arbeiten zusammen mit den Fachdiensten des Inklusionsamtes Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Integrationsfachdienst (psychosoziale Begleitung) Technischer Beratungsdienst (behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung) Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung Präventionsfachdienst Sucht und Psyche Dabei unterliegen wir selbstverständlich den strengen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht. Sie haben Interesse an einer Beratung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Begleitende Hilfen im Arbeitsleben; Beratung und Unterstützung erhalten; Kündigungsschutz

    ID: L100002_127068780

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle behinderte Menschen im Beruf (Abteilung) - Außenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastraße 33

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • Ggfs. Kostenvoranschläge

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen, so teilen wir Ihnen dieses in einem ersten Gespräch mit.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

    oder

    • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

    oder

    • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es handelt sich um ein Beratungsangebot.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), 3. Teil Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung KFZ-Hilfe-Verordnung

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

    Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

    Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

    Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten in Niedersachsen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

    Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das niedersächsische Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

    Berufliche Orientierung: Entsprechende Leistungen befinden derzeit nicht im Leistungskatalog des niedersächsischen Integrationsamtes.

    Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es handelt sich um ein Beratungsangebot.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es sind keine Fristen zu beachten!

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung am 15.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Integrationsamt, Integrationsfachdienst, psychosoziale Betreuung, schwerbehindert, Arbeitsagentur, Vertrauenspersonen, Bildungsmaßnahmen, Rehabilitationsträger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English