Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen, 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der KFZ-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit mit dem Beiblatt mit Wertmarke, sowohl die Ermäßigung der KFZ-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Wenn Sie kostenlos in Bus und Bahn fahren möchten, benötigen Sie ein Beiblatt zum Schwerbehinderten-Ausweis.Dieses Beiblatt bekommen Sie kostenlos vom Kreis Herford.Auf diesem Beiblatt bekommen Sie dann eine Wertmarke. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Schwerbehinderung; Ermäßigung für den öffentlichen Personennahverkehr beantragen

    ID: L100002_127068795

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Menschen mit Behinderung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehinderten-Ausweis

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nur wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis haben, bekommen Sie ein Beiblatt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3a SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    •  Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis haben und ein Beiblatt mit Wertmarke haben möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung eines Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis brauchen Sie keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.00 EUR

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wertmarke, Sozialleistungen, Wertmarke, Versorgungsamt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Beiblatt, Schwerbehinderung, unentgeltliche Beförderung, unentgeltliche Beförderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Kfz-Steuer Ermäßigung, Eigenbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English