Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen, 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der KFZ-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit mit dem Beiblatt mit Wertmarke, sowohl die Ermäßigung der KFZ-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten auf Antrag ein Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke, das seit dem 01.09.2011 deutschlandweit zur Nutzung aller Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)) in der 2. Klasse der Deutschen Bahn berechtigt. Außerdem kann mit diesem Beiblatt der ÖPNV jeder Stadt im Bundesgebiet genutzt werden. Neben der Gebühr für das Beiblatt fallen keine weiteren Kosten für die Nutzung der Nahverkehrszüge bzw. für den ÖPNV an. Ist auf dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen B (Begleitperson) eingetragen, ist die Nutzung von Verkehrsmitteln für eine beliebige Begleitperson kostenlos. In einigen Verkehrsverbundgebieten ist nach Zahlung eines Zuschlages oder Aufpreises die Fahrt in der 1. Klasse möglich. Der Preis richtet sich nach der zurückgelegten Fahrtstrecke oder wird pauschal pro Fahrt erhoben. Ist die Zahlung eines Zuschlages in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke nicht möglich, so ist der volle reguläre Fahrpreis für die Nutzung der 1. Klasse zu entrichten.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis - Beiblatt beantragen (Wertmarken für Bus und Bahn)

    ID: L100002_122694197

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Pflege und Teilhabe Abteilung Besondere soziale Angelegenheiten Abschnitt Schwerbehindertenausweise

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Pflege und TeilhabeAbteilung Besondere soziale AngelegenheitenAbschnitt Schwerbehindertenausweise

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-3436

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: sozialamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Pflege und Teilhabe Abteilung Besondere soziale Angelegenheiten Abschnitt Schwerbehindertenausweise

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Pflege und TeilhabeAbteilung Besondere soziale AngelegenheitenAbschnitt Schwerbehindertenausweise

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3436

    E-Mail: sozialamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem der folgenden Merkzeichen: G (erhebliche Gehbehinderung) aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) Gl (Gehörlosigkeit) H (Hilflosigkeit) Bl (Blindheit)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    •  Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Antragsformular für die erstmalige Beantragung eines Beiblatts ist beim Sozialamt erhältlich (wird auch von dort zugesendet). Schwerbehinderte, die bereits im Besitz eines Beiblattes sind, bekommen vor dessen Ablauf automatisch ein Anschreiben mit allen notwendigen Zahlungsinformationen. Man kann jedes Mal neu wählen, ob man das Beiblatt für 6 oder 12 Monate erhalten möchte. Man steuert dies durch die Höhe der Einzahlung. Der Betrag muss spätestens am 05. des Vormonats eingegangen sein, damit das Folgebeiblatt für den folgenden Monat ausgestellt werden kann. Wird der Betrag später im Monat überwiesen, wird das Beiblatt erst zum übernächsten Monat ausgestellt. Das Beiblatt wird erst kurz vor Gültigkeitsbeginn versandt.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlweise 6 Monate oder 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.00 EUR

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Verlust des Beiblattes ist eine persönliche oder schriftliche Mitteilung erforderlich. Anschließend wird ein Ersatz ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wertmarke, Sozialleistungen, Wertmarke, Versorgungsamt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Beiblatt, Schwerbehinderung, unentgeltliche Beförderung, unentgeltliche Beförderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Kfz-Steuer Ermäßigung, Eigenbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English