Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen, 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der KFZ-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit mit dem Beiblatt mit Wertmarke, sowohl die Ermäßigung der KFZ-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält die einzelnen Behinderungen, den Grad der Behinderung (GdB) und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen). Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie: besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz Anspruch auf Zusatzurlaub vorzeitiger Bezug von Altersrente Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn Inanspruchnahmen von Parkerleichterung Gewährung von Blindengeld Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld Rundfunkbeitragsermäßigung Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung: B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr aG - außergewöhnliche Gehbehinderung H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Bl - Blind Gl - Gehörlos TBl - Taubblind Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_123331647

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Beantragung per Post: ausgefülltes AntragsformularAntragsvordrucke finden Sie im Bereich "Downloads" oder in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen Miselohestraße 4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen Info Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre) falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als zwei Jahre sind (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten (auch Kurschlussgutachten, Pflege, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und Röntgenbefunde; keine Röntgenbilder) Benennung behandelnder Ärztinnen und Ärzte bei ausländischen Personen: eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei Beantragung durch eine vertetende Person: (Vorsorge-)Vollmacht bzw. Bestellungsurkunde

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB 50 oder mehr beträgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    •  Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder per Post stellen. Online: Nutzen Sie den Link im Bereich "Onlinedienste". Im Online-Formular tragen Sie alle benötigten Angaben ein und laden Nachweise hoch. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages. Die angezeigte Erklärung müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder per Fax an die zuständige Einrichtung verschicken. Die eigenhändige Unterschrift ist aufgrund der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise erforderlich. Per Post: Füllen Sie das Antragsformular aus. Verschicken Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Einrichtung. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in den Außenbriefkasten oder an der Information des Dienstegebäudes im Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen abgeben.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt). Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge und Widersprüche beträgt drei bis fünf Monate.

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.00 EUR

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wertmarke, Sozialleistungen, Wertmarke, Versorgungsamt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Beiblatt, Schwerbehinderung, unentgeltliche Beförderung, unentgeltliche Beförderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Kfz-Steuer Ermäßigung, Eigenbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English