Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen, 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der KFZ-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit mit dem Beiblatt mit Wertmarke, sowohl die Ermäßigung der KFZ-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können, die Beeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Menschen sind im Sinne des SGB IX, Teil 3, schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des Paragraph 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. Schwerbehindertenausweis Zum Nachweis der Schwerbehinderung stellt das Amt für Soziales und Wohnen auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier sind der Grad der Behinderung und gegebenenfalls besondere Merkzeichen eingetragen, die den jeweiligen Anspruch auf Nachteilsausgleiche kennzeichnen. Der Schwerbehindertenausweis enthält keine Angaben zu den einzelnen Gesundheitsstörungen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    ID: L100002_122922867

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50583

    Fax: +49 201 88-50510

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstantrag und Änderungsantrag nach Schwerbehindertenrecht Einlegeblatt für Antragsvordruck SB 5 26a Adressen Kommune ELSA Online-Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an folgende Anschrift: Schwerbehindertenangelegenheitenfür die Städte Mülheim, Essen OberhausenKlinkestr. 29-3145136 Essen Eine persönliche Abgabe ist aufgrund des eingeschränkten Serviceangebots aktuell nicht möglich.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    SGB IX

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    •  Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.00 EUR

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wertmarke, Sozialleistungen, Wertmarke, Versorgungsamt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Beiblatt, Schwerbehinderung, unentgeltliche Beförderung, unentgeltliche Beförderung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Kfz-Steuer Ermäßigung, Eigenbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English