Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden wie auch Arbeitgebern als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte besondere gesetzlich geschützte Rechte. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Zusatzurlaub für Arbeitnehmer Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_122882942

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp befindet sich im Foyer des Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Durch längere Öffnungszeiten sowie ein breit gefächertes Aufgabenspektrum sind für eine Vielzahl von Anliegen lange Wege durch die fünf Stockwerke des Rathauses entbehrlich. Termine im Bürgerbüro sowie im Standesamt können Sie online hier buchen. Für diese Dienstleistungen ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich: Abholung bereits ausgestellter Pässe, Ausweise und Führerscheine Beantragung von Führungszeugnissen Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister Ausgabe von Meldebescheinigungen Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp sowie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke oder hier zum Download. Sie haben alternativ die Möglichkeit, den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online bei der Bezirksregierung Münster über das ELSA-Portal zu stellen. Verlängerung Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp gestellt werden.

    Kosten

    kostenlos

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    SB-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English