Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen. Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung im Amt für Soziales und Senioren. Weitergehende Hinweise zur Beantragung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_122838493

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Fax: 02431 70558

    Telefon Festnetz: 02431 85-336

    E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    SB-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English