Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsvordruck zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderung (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung oder Erkrankung bzw. Behinderung) erhalten Sie beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl. Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Soest weitergeleitet. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen alten Formats (grüner/rosa Papierausweis) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl durchgeführt, neuen Formats (Plastikkarte) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl beantragt werden. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte können Sie bei der Wallfahrtsstadt Werl - Abteilung Sicherheit und Ordnung - beantragen. Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind. Voraussetzung für die Gewährung von Freifahrten für Schwerstbehinderte: das Merkmal "aG" und "H" sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % im Schwerbehindertenausweis. Auskunft erteilt der Kreis Soest - Abteilung Soziales - unter der Telefonnummer 02921 300 Zuständige Behörde für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung ist für den Bereich der Wallfahrtsstadt Werl der Kreis Soest Hoher Weg 1 - 3 59494 Soest Telefon 02921 300

    Online-Dienste

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    ID: L100002_123813451

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig für Werl, Stadt

    ID: L100002_121599057

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Versicherungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5199

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Versicherungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-5199

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGBIX)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English