Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden wie auch Arbeitgebern als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte besondere gesetzlich geschützte Rechte. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Zusatzurlaub für Arbeitnehmer Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_121944667

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Fax: 0571 807-30000

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrages werden Unterlagen benötigt, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Wenn diese als Fotokopie zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, kann dies das Antragsverfahren beschleunigen. Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede sowie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke oder hier zum Download. Sie haben alternativ die Möglichkeit, den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online bei der Bezirksregierung Münster über das ELSA-Portal zu stellen. Verlängerung Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp gestellt werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English