Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen. Die Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie aber auch im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie im Bürgerbüro der Stadt Petershagen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis auch online über die Seite ELSA.NRW zu beantragen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_123511256

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: sozialamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung des Schwerbehindertenausweises: Vordruck Schwerbehindertenantrag Lichtbild (nicht zwingend erforderlich) falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als 2 Jahre sind(z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder) bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie Verlängerung des Schwerbehindertenausweises: der bisherige Schwerbehindertenausweis ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann. Neuausstellung, weil kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll der bisherige Schwerbehindertenausweis ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann. biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Erst- oder ein Änderungsantrag sowie eine Neuausstellung des Ausweises wird beim Kreis Minden-Lübbecke bearbeitet. Wenn Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Stadt Petershagen ausfüllen bzw. abgeben, wird er zum Kreis weitergeleitet. Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises im alten Papierformat kann, sofern im alten Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, direkt in unserem Bürgerbüro vorgenommen bzw. beantragt werden. Sofern Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat haben und dieser abgelaufen ist, können Sie die Neuausstellung ebenfalls bei uns beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel längstens für 5 Jahre ausgestellt. Besitzen Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis, können Sie diesen frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern lassen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English