Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Sie als schwerbehindert und Sie haben dann Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können ihre Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen. In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und beim Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen sogenannte Merkzeichen zuerkannt. Die Merkzeichen sind: G - erhebliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung oder zu Kraftfahrzeugsteuerermäßigung) aG - außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung ("blauer Parkausweis")) B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson H - Hilflosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung) RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Bl - Blindheit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung ("blauer Parkausweis")) Gl - Gehörlosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung) TBl - Taubblind 1. Kl. - Bahnfahrten in der 1. Klasse Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte per Gesetz besondere Rechte vor allem auf die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Zusatzurlaub für Arbeitnehmer Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen Den unter Downloads zur Verfügung gestellten Vordruck können Sie schnell und unkompliziert am Computer ausfüllen. Hierfür laden Sie sich das Dokument herunter und füllen es aus. Wenn Sie das Dokument ausgefüllt haben, können Sie es durch einen Klick auf das Diskettensymbol speichern. Sobald das Dokument unterschrieben ist, kann es per eMail an das Funktionspostfach des Sachgebietes Schwerbehindertenangelegenheiten (schwebr@kreis-guetersloh.de) geschickt werden. Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Alternativ können Sie einen Online-Antrag über das Portal ELSA.NRW der Betirksregierung stellen. Anträge können Sie - wie bisher - auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort stellen. Schwerbehindertenausweise werden dort auch verlängert.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis

    ID: L100002_121977980

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2369

    Fax: 05241 85-2370

    E-Mail: schwebr@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis online beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 Absatz 5 SGB IX Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Schwerbehindert, außergewöhnliche Gehbehinderung, Nachteilsausgleich, unentgeltliche Beförderung, Behinderung, Mitnahme einer Begleitperson, Gehörlos, schwerbehindert, besonderer Kündigungsschutz, Beförderung Bahn, öffentliche Verkehrsmittel, Schwerbehindertenausweis, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, Vergünstigung, Beeinträchtigung, Blind, Beförderung Bus

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English