Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Steinfurt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    ID: L100002_136368443

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Öffnungszeiten

    SPRECHZEITENMo. - Fr. 8.30 Uhr - 12.30 UhrDi. 14.30 Uhr - 16.00 UhrDo. 14.30 Uhr - 17.30 UhrMontags u. mittwochs bleibt der Fachbereich 30 - Soziales geschlossen.

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2025

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    Amt für Soziales und Pflege - Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02551 6991605

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@kreis-steinfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Erstantrag: ein aktuelles Lichtbild Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken Für den Änderungsantrag: den aktuellen Schwerbehindertenausweis Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken Für den Verlängerungsantrag: den aktuellen Schwerbehindertenausweis ein aktuelles Passfoto, wenn eine Verlängerung nicht mehr möglich ist Für den Umtauschantrag: den aktuellen Schwerbehindertenausweis ein aktuelles Passfoto Für den Parkausweis Schwerbehindertenausweis ein aktuelles Passfoto (für den Rollstuhlfahrerparkausweis)

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    SchwerbehindertenantragUmtausch eines Schwerbehindertenausweises (Scheckkartenformat)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Paragraf 69

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Beeinträchtigung, schwerbehindert, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindert, Mitnahme einer Begleitperson, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Beförderung Bahn, Blind, Gehörlos, Vergünstigung, Nachteilsausgleich, außergewöhnliche Gehbehinderung, öffentliche Verkehrsmittel, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung, Merkzeichen

    Sprachversion

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